Investmentfonds: Sicherheit als Sondervermögen

Bei der Kapitalanlage ist Sicherheit immer ein hohes Gut. Einlagen bei der Bank sind durch den gesetzlichen Einlagenschutz vor einer Insolvenz des Kreditinstitutes gesichert. Investmentfonds bieten Anlegern dagegen einen anders ausgestalteten Schutz vor Ausfallrisiken. Die in einem Fonds angelegten Gelder sind Sondervermögen, das den Gläubigern der Investmentgesellschaft gegenüber niemals haftet. Rechtsgrundlage für diese Konstruktion bildet das Investmentgesetz (InvG).


Sondervermögen

Keine Haftung für Fondsgesellschaft 

Die Schaffung von Sondervermögen folgt dem Grundgedanken von Investmentfonds. Danach wird das Kapital vieler Anleger in einem Fonds gebündelt und nach einer vorher definierten Anlagepolitik investiert. Um diesen Zweck zu erfüllen, darf weder der Anlageerfolg anderer Fonds der Investmentgesellschaft noch ihre wirtschaftliche Lage selbst Auswirkungen auf das Fondsvermögen haben. Bestimmend für dessen Wertentwicklung soll vielmehr alleine die erzielten Ergebnisse des jeweiligen Fondsmanagements sein. 

Die Regelung in § 30 InvG, nach der das Fondsvermögen als Sondervermögen getrennt von dem übrigen Vermögen einer Investmentgesellschaft gehalten werden muss und nicht für deren Schulden haftet, ist daher nur konsequent. Der Fondsanbieter verwaltet das Fondsvermögen lediglich treuhänderisch. Im Insolvenzfall ist es daher grundsätzlich nicht verloren. Das Verfügungsrecht geht dann nach dem InvG auf die Depotbank über, die für die Abwicklung des Fonds zu sorgen hat.

Zusätzlicher Schutz durch Depotbank 

Die Depotbank dient - vom Fall der Insolvenz der Fondsgesellschaft abgesehen - als zusätzlicher Schutz der Anleger vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen durch die Investmentgesellschaft. Sie verwaltet das Konto zur Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen und stellt börsentäglich den Rücknahmepreis fest. Sie überwacht außerdem kontinuierlich die Einhaltung der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds.

Die Depotbank selbst unterliegt wiederum der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit diesem doppelten Überwachungsprinzip wird sichergestellt, dass Investmentfonds auch das halten, was sie versprechen. 

Das Insolvenzrisiko bei Zertifikaten 

Das Sondervermögen bei Investmentfonds ist damit im Vergleich zu Zertifikaten wesentlich besser geschützt, obwohl sie manchmal sehr ähnlichen Investment-Prinzipien folgen. Zertifikate stellen rechtlich gesehen eine von einem Finanzinstitut emittierte Schuldverschreibung dar. Der Anleger investiert sein Geld daher nicht nur dem Investment-Konstrukt des jeweiligen Zertifikats entsprechend, sondern er wird auch zum Gläubiger des jeweiligen Emittenten.

Wenn das ausgebende Institut in Insolvenz gerät, muss er auf Befriedigung aus der Insolvenzmasse hoffen. Diese Hoffnung wird nicht selten enttäuscht. Solche Erfahrungen mussten zum Beispiel viele Anleger machen, die sich vor der Finanzkrise im Zertifikate-Geschäft amerikanischer Investment-Häuser engagiert hatten.

Die Gläubiger von Lehman Brothers & Co mussten nach dem Kollaps des Institutes große Teile ihres investierten Vermögens abschreiben. Mit Investmentfonds wäre ihnen das nicht passiert. 


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
 

Erklärungsvideo der Honorarberatung: Suche nach verlorenen Groschen.

Schnellzugang Geldanlage

17.03.2015 - Investmentfonds
Dachfonds, die Kostenfresser Nur drei von mehr als 350 untersuchten Dachfonds konnten laut Morningstar den Weltindex MSCI World schlagen.
23.01.2015 - Investmentfonds
Aktienfonds immer beliebter Den neuen Aktienanlegern geht es in erster Linie um niedrige Kosten, aber auch Wertstabilität.
14.09.2014 - Investmentfonds
Deka-Fonds: Eher schlecht Zahlreiche deutsche Anleger investieren in Deka-Fonds und beklagen mittlerweile die eher niedrigen Renditen.
Alle Honorarberater