Gesetz über Anspruch auf eine zweite Diagnose: Zweite Arzt-Meinung einholen

Sie wissen vielleicht, dass Sie bei einer Krankheit das Recht auf eine zweite Meinung von einem anderen Arzt haben. Weil dieses Recht auf eine zusätzliche Diagnose bei Weitem nicht jedem Verbraucher bekannt ist, plant die Regierung aktuell ein entsprechendes Gesetz.


Zweite Arzt-Meinung

Die zweite Meinung wird zunehmend unverzichtbarer

In den Jahren zwischen 2007 und 2012 registrierten die deutschen Krankenkassen eine erhebliche Zunahme bei ernsthaften Krankheitsbildern, insbesondere stationär behandelte Wirbelsäule-Probleme, Herzkrankheiten und Gelenkschäden stiegen überdurchschnittlich an. Die behandelnden Ärzte neigen schnell zu chirurgischen Eingriffen, obgleich oft physiotherapeutische Methoden schmerzfreier und kostengünstiger wären. 

Dass Sie als betroffener Patient die Zweitmeinung eines anderen Mediziners einholen könnten, ist Ihnen vermutlich nie wirklich gesagt worden. Da diese Unwissenheit bei den meisten Verbrauchern vorherrscht, plant der Gesetzgeber eine Transparenz schaffende Verordnung.

Was die Gesetzesinitiative für Sie ändert

Sobald das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft tritt, muss Ihr Hausarzt Sie auf die Option Zweitgutachten hinweisen. Das optionale  Gutachten wird per Honorar von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sie können die zweite Meinung bei einem beliebigen Mediziner einholen; sollten Sie keinen Experten kennen, können Sie zukünftig auf eine offizielle Liste zurückgreifen. Dass die ärztliche Zweitmeinung immer sinnvoll ist, beweist eine Studie der deutschen BKK. Demnach konnten bei den dort Versicherten 60 Prozent aller geplanten Operationen im orthopädischen Bereich durch eine Zweitmeinung abgewendet werden. 

Bisher war die Zweitmeinung bei schweren Erkrankungen oder komplizierten Eingriffen üblich, doch macht sie bei allen Beschwerden Sinn und trägt zur Kostensenkung bei. Warum viele Mediziner sich bei ihren Entscheidungen nicht ausschließlich von Notwendigkeit leiten lassen, wird an einem Kostenbeispiel deutlich:

  • Eine Hüft-Operation schlägt mit etwa 8.000 Euro zu Buche.
  • Wenn der behandelnde Arzt eine einjährige Physiotherapie vorzieht, kostet dies der Krankenkasse lediglich 1.200 Euro.

Sobald das Gesetz rechtskräftig ist, muss Ihr Hausarzt Sie auf die Option eines zweiten Gutachtens aufmerksam machen. Ähnlich zweckmäßig ist die Zweitmeinung auch in einem völlig anderen Sektor.

Die zweite Meinung in finanziellen Angelegenheiten

Die Zweitmeinung kann bei gesundheitlichen Problemen das Risiko der Falschbehandlung effizient eindämmen. Die zweite Meinung bei Finanzprodukten wacht über die Gesundheit Ihres Anlegerdepots. Sie lassen sich in Ihren Finanzangelegenheiten von einem Berater Ihrer Depotbank beziehungsweise Ihrer Hausbank betreuen? Auch hier werden oft Finanzanlageprodukte empfohlen, die nicht unbedingt zum Anlegerprofil passen, jedoch von lukrativen Provisionen begleitet werden.

Wenn Sie hierbei die Zweitmeinung eines unabhängigen Experten einholen, -in diesem Fall bietet sich ein Honorarberater an-, können verhängnisvolle Fehlentscheidungen vermieden werden. Probieren Sie die zweite Meinung in Investmentfragen einfach aus. Das Erstgespräch mit einem unabhängigen Honorarberater ist in der Regel kostenfrei.


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