Was vom Tage übrig blieb
Wenn Sie in der Vergangenheit Ihre Lebensversicherung gekündigt haben, blieb am Ende des Tages oft kaum noch etwas davon übrig. Die Gründe waren im Kleingedruckten unter den Stichworten "Abschlusskostenverrechnung", Stornoabzug" und "Nichtauszahlung von Kleinbeträgen" geregelt. Bei alle dem spielten natürlich auch die Provisionen der Vermittler eine Rolle, die sich den Abschluss einer Lebensversicherung großzügig vergüten lassen. Doch die Bundesgerichtshof hat im Jahre 2012 entschieden, dass damit nun Schluss ist. Die genannten Klauseln wurden als unwirksam erachtet.
Was ist jetzt anders?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen und nach 2010 gekündigt haben, können Sie von der Versicherungsgesellschaft verlangen, Ihnen den Stornoabzug und einen Teil der Abschlusskosten zu erstatten. Das funktioniert übrigens auch rückwirkend, es lohnt sich also, die Thematik zu beleuchten. Allerdings ist das Ganze keineswegs ein automatisierter Prozess, Sie müssen die Versicherungsgesellschaft anschreiben, um die Erstattungen Ihrer gekündigten Lebensversicherung zu erhalten. Vor der Kündigung sollte jedoch in erstem Fall erst einmal die Bewertung anderer Optionen stehen.
Kündigung als einziger Weg?
Vor der Kündigung der Lebensversicherung ist es ratsam, die Restlaufrendite zu ermitteln. Nicht selten ist die nämlich höher als die von vergleichbaren Anlageprodukten, die ebenfalls zur gleichen Risikoklasse gehören. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. So verlieren Sie nichts, zahlen aber auch keine Beiträge mehr. Dadurch profitieren Sie zumindest von dem, was die Lebensversicherung Ihnen später bringt und können parallel dazu andere Anlageformen wählen. Es ist gut möglich, dass es letztlich aber doch auf eine Kündigung hinausläuft. Die Reihenfolge der unterschiedlichen Optionen zu berücksichtigen und einzuhalten, ist aber dennoch ein sinnvolles Vorgehen.
Unabhängigen Rat einholen
Es wäre unnötige Idealisierung, würden man behaupten, es gehe der Lebensversicherung gut. Ebenso wie die Hoffnung, dass es in Zukunft besser wird. Eine Verteuflung taugt aber auch nicht, um zu den besten Ergebnissen zu kommen. Ratsam ist eine genaue Analyse, bevor eine vorzeitige Kündigung ausgesprochen wird. Dazu ist der Rat von einem unabhängigen Honorarberater bestens geeignet. Er sorgt für ein objektives Bild und hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen, sei es der Rat zur Kündigung oder der zu alternativen Maßnahmen. Honorarberater sind für diese Fälle Spezialisten.