Gefahr für den 34f

Immer wieder werden wir kleinen freien Berater angegriffen und die große Konkurrenz versucht, uns deutlich Steine in den Weg zu legen.


34f

MiFID II

Im Rahmen der MiFID II könnte es passieren, dass für 34f-Berater die Ausnahmevorschrift für die Fondsvermittlung fällt. In einem Beitrag schreibt RA Christian Weigel "Im nächsten Jahr entscheidet der Bundestag über den Fortbestand dieser Ausnahmeregelung. Experte Waigel weiß, dass es Widerstände gibt: Der deutsche Kreditausschuss ist mittlerweile gegen diese Ausnahmen.

Keine Ausnahmen mehr

Im Deutschen Kreditausschuss sind die deutschen Banken und Sparkassen vereint. Einzig die Versicherungswirtschaft halte gegenwärtig noch zu den unabhängigen Beratern. Gute Lobbyarbeit der Banken! So kann man sich die wachsende Konkurrenz durch unabhängige Finanzberater auch vom Hals schaffen.


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