Enterbung hat ihre Grenzen

Es steht jedem frei, Angehörige vom Erbe auszuschließen. Gesetzliche Erben müssen in der Regel dennoch nicht leer ausgehen, weil sie Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben.


Enterbung

Ein Testament bietet die Möglichkeit, Verfügungen über den Tod hinaus zu erteilen und auf diese Weise den Nachlass im eigenen Sinne zu verteilen. Sie können auf diese Weise verfügen, welche Person welchen Teil Ihres Vermögens erben soll. Genauso können Sie aber auch eine oder mehrere Personen vom Erbe ausschließen, also enterben. Meist sind tiefe Verletzungen oder Enttäuschungen der Grund für eine Enterbung, doch Sie sind nicht verpflichtet, diese Gründe im Testament zu benennen. Gehört der Enterbte zu den gesetzlichen Erben, kann er trotz Ihrer Verfügung einen Anspruch auf einen Teil Ihres Erbes durchsetzen.

Zu den gesetzlichen Erben gehören:

  • Leibliche, adoptierte und nichteheliche Kinder
  • Hinterbliebener Ehegatte
  • Hinterbliebener Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Eltern, falls der Erblasser kinderlos war

Fall der Erblasser kein Testament verfasst hat, wird das Erbe unter den gesetzlichen Erben nach einem im BGB festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Wollen Sie bestimmte Personen begünstigen oder jemanden enterben, geht das nur per Testament.

Anspruch auf Pflichtteil

Wer enterbt wurde, muss diese Verfügung nicht hinnehmen. Der deutsche Gesetzgeber sieht Erblasser in gewisser Weise in einer Fürsorgepflicht, die mit dem Tod nicht automatisch endet. Darum haben Enterbte oder Erben, die mit einem Erbe bedacht wurden, das geringer als der gesetzliche Anteil ausfällt, in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. 

Anspruch auf Pflichtteil muss angemeldet werden

Wer enterbt wurde und das nicht akzeptieren will, muss selbst aktiv werden. Der Anspruch auf einen Pflichtteil muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Dazu hat der Enterbte drei Jahre Zeit. Um die Höhe des Pflichtteils zu bestimmen, müssen alle gesetzlichen Erben festgestellt werden. 

Je nachdem, wie viele gesetzliche Erben es gibt und wie die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser sind, wird der Anteil am Erbe bestimmt. Außerdem muss der Nachlasswert  ermittelt werden. In der Praxis muss oft ein Sachverständiger herangezogen werden, um den Verkehrswert bestimmter Objekte zu ermitteln. Die Kosten für die Gutachten können das Erbe unter Umständen deutlich schmälern.

Pflichtteil muss sofort ausgezahlt werden

Der Anspruch auf ein Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der sofort fällig wird. Gehören zum Beispiel Immobilien oder andere Sachwerte zum Nachlass, kann das für erhebliche Probleme sorgen. In vielen Fällen werden Erben zum Verkauf gezwungen, um Pflichtteilansprüche befriedigen zu können. Wegen des Zeitdrucks fällt der Erlös leider meist zu niedrig aus.


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