Mit der Richtlinie 2009/14/EG wurde die gesetzliche Sicherung der Bankguthaben innerhalb der EU vereinheitlicht. Falls eine Bank in einem EU-Land insolvent wird, sind pro Kunde Einlagen bis 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Die Sicherung gilt für Sparguthaben, Sparbriefe, Girokonten, Tages- und Festgelder.
Gemeinschaftskonten sind bis 200.000 Euro abgesichert. Die gesetzliche Regelung gilt auch für Fremdwährungskonten. Als Bank gilt jedes Finanzinstitut, das eine eigene Banklizenz hat. Für die Umsetzung der Richtlinie sind die einzelnen EU-Länder selbst verantwortlich.
Mehrstufige Einlagensicherung in Deutschland
Das deutsche Bankensystem ist komplizierter als in anderen Ländern, weil es neben den privaten Banken auch Sparkassen, öffentliche und genossenschaftliche Banken gibt. Die einzelnen Gruppen haben zum Teil eigene Sicherungssysteme geschaffen, um die gesetzliche Einlagensicherung zu gewährleisten und den Kunden darüber hinausgehende Sicherheiten anzubieten. Die Sicherungsfonds, die im Falle einer Insolvenz einspringen sollen, werden in der Regel durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Geht es jedoch um den Wert der Absicherungsfonds, halten sich die Institutionen bedeckt.
Für den Kunden ist dadurch schwierig, den Überblick zu behalten und zu erfahren, in welcher Höhe sein Guthaben jeweils abgesichert wird. Hinzu kommt, dass die Bankkunden auf die freiwillige Entschädigung keinen Rechtsanspruch haben. Bei der gesetzlichen Einlagensicherung sieht das anders aus. Dieser Anspruch ist notfalls einklagbar. Laut Gesetz muss die Entschädigungseinrichtung innerhalb von sieben Tagen zahlen. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Angebote aus Ländern mit hoher Bonität bevorzugen
Wie sich die Einlagensicherung im Fall einer Systemkrise bewähren wird, ist jedoch fraglich. Selbst der Bundesverband Deutscher Banken räumt ein, dass sich die Sicherungsfonds als nicht ausreichend erweisen werden, falls mehrere Großbanken gleichzeitig in Turbulenzen geraten sollten. Trotz der neuen Richtlinie könnte es also auch in Zukunft erforderlich werden, dass letztendlich Staaten einspringen müssen - was eine entsprechende Finanzkraft voraussetzt.
Was bedeutet das für private Anleger?
Falls Ihnen eine ausländische Bank besonders günstiges Tagesgeld- oder Festgeldkonditionen bietet, sollten Sie prüfen, ob das betreffende Land eine ausreichende Bonität hat. Die Finanzkraft der einzelnen Staaten wird regelmäßig von Ratingagenturen (S & P, Fitch, Moodys) eingeschätzt. Länder mit Triple-A-Rating haben die höchste Kreditwürdigkeit. Mit diesem Rating dürfen sich zur Zeit Deutschland, Schweden und die Niederlande schmücken. Wer sich für bulgarische oder italienische Papiere entscheidet, geht ein deutlich höheres Risiko ein. Im Zweifelsfalle sollte Sie sich von einem unabhängigen Finanzfachmann beraten lassen.