Die HSH Nordbank ist erst 2003 durch die Fusion der damaligen Hamburgischen Landesbank und der Schleswig-Holsteinischen Landesbank entstanden. Im Zuge der Finanzkrise geriet die Bank nur wenig später in große Schwierigkeiten. Der Staat musste mit Hilfen in Milliardenhöhe einspringen. Immer wieder sorgte die HSH Nordbank in der Folge für Negativschlagzeilen - sei es wegen unsauberer Praktiken ehemaliger Vorstände oder weiterer Verluste. Mehrfach musste die Staatshilfe aufgestockt werden. Die EU machte die Genehmigung weiterer Rettungsaktionen vom Verkauf der Bank abhängig. Gelingt er nicht bis zum 28. Februar 2018, muss das Institut abgewickelt werden.
Drohender Imageschaden durch HSH Zertifikate
Das wäre das schlimmste Szenario, denn in diesem Fall müssten Eigner wie Gläubiger des Instituts mit hohen Ausfällen rechnen. Zu den Gläubigern gehören auch viele Sparkassen-Kunden, die Zertifikate der HSH Nordbank gekauft haben.
Papiere im Volumen von rund acht Milliarden Euro hat die Landesbank in der kurzen Zeit ihres Bestehens emittiert. Sieben Milliarden davon sollen über verschiedene Sparkassen an unbedarfte Privatkunden verkauft worden sein.
Vielen Kunden war dabei vielleicht nicht einmal ansatzweise bewusst, dass sie - ausfallgefährdete - Anleihepapiere erworben hatten, sondern die Verbraucher glaubten an Fondsprodukte.
Sollte es tatsächlich zu den befürchteten Ausfällen kommen, wäre der Imageschaden für die gesamt Sparkassenorganisation und auch für die einzelnen Sparkassen enorm.
Hilft der Haftungsverbund - ein klassisches Dilemma
Aber nicht nur deswegen wäre die Abwicklung der HSH Nordbank für die Sparkassen dramatisch. Sie sind auch als Eigner betroffen. Zwar sind nur die Sparkassen in Schleswig-Holstein Mit-Eigentümer der Landesbank und ihnen gehört auch nur ein Anteil von fünf Prozent. Doch trotzdem würde eine Abwicklung und die dann drohende Mit-Haftung die schleswig-holsteinischen Sparkassen überfordern. Für einen solchen Fall gibt es in der Sparkassenorganisation den sogenannten Haftungsverbund.
Diese Einrichtung dient der Institutssicherung und soll durch "solidarische Hilfe" dafür sorgen, dass kein Mitglied der Sparkassenorganisation insolvent wird. Im Bereich der Landesbanken sind dafür etwa eine Milliarde Euro zurückgelegt, auf der Ebene der Sparkassen weitere vier Milliarden Euro. Bei einer Abwicklung der HSH Nordbank könnten erhebliche Teile dieser Reserven in Anspruch genommen werden müssen. Ob das tatsächlich geschieht, hängt aber auch von der Zustimmung der Gremien der Sparkassen-Organisation ab. Die ist keineswegs sicher.
Würde man sich verweigern, ständen aber einige bankenaufsichtsrechtliche "Verbundprivilegien" der Sparkassen auf dem Spiel, deren Wegfall die weitere Geschäftstätigkeit aller Sparkassen erheblich belasten würde - es ist ein klassisches Dilemma.