Hinter der Abkürzung BaFin steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie ist für die Überwachung von Finanzdienstleistern und Banken sowie Versicherern und des Wertpapierhandels zuständig. Die von ihr beaufsichtigten Institutionen finanzieren die Behörde über Umlagen und Gebühren. Das Finanzministerium fungiert als Fachaufsicht.
Seit Langem Arbeitsrückstände in einem Sektor
Über die oben genannten Aufgaben hinaus agiert die BaFin in Verwaltungsverfahren als Widerspruchsbehörde. Sie fällt dabei Erstinstanz-Entscheidungen zu Widersprüchen der von ihr beaufsichtigten Einrichtungen gegen hauseigene Beschlüsse. Des Weiteren hat die Finanzaufsicht bei Widersprüchen gegen Beschlüsse der Entschädigungsinstitution der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) das letzte Wort.
Der Rechnungshof hat bei mehreren Prüfungen die großen Arbeitsrückstände der Behörde bemängelt, welche insbesondere bei Entscheidungen der EdW feststellbar sind. Den zuständigen Referaten war die Situation bewusst, gleichwohl teilten sie den Entscheidungsträgern Umfang und Entwicklung nur unvollständig mit. Bereits 2009 warteten bei der Behörde über 2000 Widersprüche auf Bearbeitung, davon waren nicht wenige zehn Jahre alt und stammten von Vorgängern der BaFin.
Mehr Personal gefordert
Ein externer Gutachter sollte mit einer Organisationsuntersuchung das Problem der Finanzaufsicht lösen. Er sah, dass der Abbau von Arbeitsrückständen mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, und empfahl für die betroffenen Sektoren mehr Personal.
Obwohl die BaFin dem Rechnungshof Personalaufstockung in der Widerspruchsabteilung versprochen hatte, ergab eine Nachprüfung weiterhin enorme Arbeitsrückstände. Der Bundesrechnungshof beanstandete erneut die unzureichende Personalstärke und warf der Behörde nicht ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung vor.
Der Unterschied zwischen Behörden und Unternehmen
Wenn eine Firma Rückstände bei der Auftragsbearbeitung feststellt, wird sie schon in eigenem Interesse das Personal aufstocken und Kreativität in der schnellen Abarbeitung zeigen. An einer Behörde wie der Finanzaufsicht gehen alle guten Ratschläge von Gutachtern oder übergeordneten Ämtern spurlos vorbei. Statt deutlich mehr Arbeitskräfte einzustellen und wie gefordert, die befristeten Arbeitsverträge formlos zu verlängern, übt sich die BaFin in Beteuerungen.
Sicher ist die letzte Finanzkrise noch nicht vollständig bewältigt. Zu einer ordentlichen Aufarbeitung gehört jedoch auch die Erledigung bereits Jahre wartender Widerspruchsverfahren. Sie werden sich daher weiter gedulden oder auf einen Austausch der Führungsebene bei der Finanzaufsicht warten müssen. In der Hoffnung, dass sie dann Personal einstellen. Mehr Behörde geht eigentlich nicht. Behörde pur eben.