So jedenfalls beschreibt das Informationszentrum der deutschen Versicherer, eine Einrichtung des GDV, die Verweisungsklausel. Viele Versicherer haben mittlerweile solche Verweisungsklauseln aus ihren Tarifwerken gestrichen. Doch leider finden sich häufig in alten BU Bedingungen und teilweise in aktuellen „Einsteiger-, Basis-, und/oder Billig Tarifen“ die alten Verweisungsklauseln.
Es sollte darauf geachtet werden, ob in einem Leistungsfall für den Anbieter die Möglichkeit besteht, den Versicherten auf einen Beruf zu verweisen, der aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten / Erfahrungen theoretisch möglich ausgeübt werden kann (Abstrakte Verweisung).
Durch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung wird gewährleistet, dass der Versicherer die Leistung nicht verweigern kann, weil der Versicherte eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Lebensstellung (soziale Wertschätzung und Vergütung) entspricht. Ist eine Verweisung möglich, spielt es keine Rolle, ob der Verweisungsberuf auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist.
Dieser Verzicht sollte explizit in den Bedingungen genannt werden und sich nicht aus der Interpretation einzelner Bedingungsteile ergeben und sowohl grundsätzlich nicht nur für die Erst-, sondern auch für die Nachprüfung gelten.
Hierzu zwei Beispiele, die verdeutlichen sollen, welch unterschiedliche Ausprägungen in den BU Bedingungen der Anbieter existieren:
- Beispiel für einen indirekten Verzicht mit Interpretationsspielraum: „…es sei denn, die versicherte Person übt eine andere Tätigkeit aus, die sie auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
- Beispiel für eine klare, unmissverständliche Definition: „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“
Die Serie beschäftigt sich in Teil 7 ausführlich mit der Leistungsbeschränkung „Umorganisation“. Über Ihr Feedback freue ich mich
Hier gelangen Sie zu allen Teilen der Serie:
BU - Berufsunfähigkeitsversicherung: Teil 1 – Allgemeines
BU - Teil 2: Grundvoraussetzungen 1/4 - Definition Beruf
BU - Teil 3 – Grundvoraussetzungen 2/4 - Ereignisse
BU - Teil 4 – Grundvoraussetzungen 3/4 – Prognose oder Dauer der Beeinträchtigung
BU - Teil 5 – Grundvoraussetzungen 4/4 – Arztanordnungsklausel
BU - Teil 6 – abstrakte Verweisung (theoretisch)
BU - Teil 7 – Umorganisation (nicht nur für Selbständige)
BU - Teil 8 – Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles
BU - Teil 9 – weitere Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles
BU - Teil 10 – Leistungsausschlüsse
BU - Teil 11 – Zusammenfassung