Banken handeln im ureigensten Interesse, wenn sie Darlehensverträge bearbeiten und dürfen laut dem Gesetzgeber dafür nur Zinsen berechnen. Kunden, die in den Jahren 2011 bis heute eine Bearbeitungsgebühr entrichtet haben, können diese von Ihrer Bank mit dem Verweis auf das Urteil vom 13.05.2014 zurück verlangen.
Inwieweit auch noch ältere Darlehensverträge davon betroffen sind bleibt noch abzuwarten, aber es ist nicht auszuschließen. Für Verbraucher ist also ratsam die aktuelle Rechtsprechung genau zu verfolgen. Gegebenfalls tun sich hier noch weitere Türen auf.