Im Vergleich zu Tagesgeldanlagen ist die Basisrente ein wahrer Rendite-Turbo.
Die Basisrente wurde 2005 eingeführt, sie basiert auf dem Alterseinkünftegesetz. Bis zum Jahresende bestanden deutschlandweit 1,66 Millionen Verträge. Bemerkenswert an dieser Zahl ist, dass der Vertragsbestand im Jahr 2012 gerade einmal um knapp 170.000 Policen zugelegt hat. Diese Daten sind in der Broschüre "Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2013" nachzulesen, welche vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herausgegeben wird.
Frank Nobis, der Geschäftsführer des IVFP glaubt, die Gründe zu kennen. Seiner Meinung nach liegt die Ursache der stagnierenden Entwicklung der auch Basisrente genannten Rürup-Rente an den Vertrieben. Diese hätten die Chance noch nicht erkannt, welche sich durch die Niedrigzinsphase für die Basisrente bietet. Gerade für die wohlhabende Zielgruppe der über 55-Jährigen ist die Basisrente eine echte Alternative zu anderen Geldanlagen, fügte der IVFP-Geschäftsführer seinen Ausführungen hinzu. Denn gerade dieser Kreis legt sein Geld schon aus Gewohnheit gerne als Sparguthaben oder Tagesgeld an. Doch mit der Anlageform Rürup-Rente lassen sich wesentlich bessere Renditen erzielen, erklärte Frank Nobis weiter. Eine Unstimmigkeit bei der steuerlichen Behandlung der monatlichen Beiträge sowie bei der Rentenbesteuerung lässt die Zielgruppe bei der Rürup-Rente profitieren.
Der Beitrag zur Basisrente lässt sich aktuell zu 76 Prozent absetzen, die Rente wird gleichzeitig zu 66 Prozent versteuert. Der IVFP-Geschäftsführer rechnet vor, dass ein 58-jähriger Selbstständiger im Vergleich zwischen Tagesgeld und Basisrente wesentlich mehr durch die zweite Anlageform gewinnen kann. Er beziffert die Rendite der Rente nach Steuerabzug mit 5,23 Prozent.
Die über 55-Jährigen sollte die Basisrente verstärkt nutzen.
Diese Personen haben ihre Ersparnisse oft als Tagesgeld angelegt und mindern sie real durch die niedrigen Zinsen. Diese Klientel ist meistens mit einem hohen Steuersatz behaftet und könnte sich durch die staatlichen Subventionen der Rürup-Rente deutlich besserstellen. Durch die Einschränkungen bei der Basisrente hat diese Altersgruppe auch keine wirklichen Nachteile mehr. Die Restriktionen betreffen die Punkte Rentenalter und nicht gegebene Kapitalisierung. Darüber hinaus ist die Basisrente weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar noch vererbbar.
Der Abschluss eines Vertrags zur Basisrente (Rürup-Rente) noch in diesem Jahr lässt Selbstständigen sowie gut verdienenden Angestellten den vollen Förderungsumfang von 2013 zukommen, sie können dadurch ihre Steuerlast enorm senken. Die Beiträge zur Basisrente sind zu 76 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig.
Honorartarife, welche nicht von Provisionen begleitet werden, sind zur Optimierung dieser Strategie bestens geeignet. Damit können die Verbraucher außer Steuern auch bares Geld sparen und dadurch die Rendite auf die Basisrente weiter verbessern.