Eltern in der Pflicht
Eltern, die im sportlichen Interesse ihrer eigenen Kinder, auch andere Kinder zum Auswärtsspiel in ihrem privaten PKW befördern und dabei einen Unfall erleiden, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Verein.
BGH hat gesprochen
So das BHG Urteil vom 23.07.2015 Az.: III ZR 346/14, weil es sich um eine reine Gefälligkeitsleistung handelt.