Laufzeit, Zinssatz, Art der Verzinsung - das sind Parameter, die in der Regel in Anleihebedingungen festgeschrieben sind. Bei sogenannten strukturierten Anleihen gibt es Zusatzbedingungen, über die sich der Käufer der Papiere gründlich informieren muss. Aktienanleihen und Wandelanleihen werden mit solchen Zusatzbedingungen emittiert.
Aktienanleihe und Indexanleihe
Bei Aktienanleihen dient eine Aktie als Basiswert. Die Entwicklung des Anleihewertes folgt der Entwicklung des Basiswertes. Am Laufzeitende hat der Emittent zwei Optionen:
Rückzahlung des Nennwertes
- Lieferung einer in den Zusatzbedingungen vereinbarten Zahl bestimmter Aktien.
- Die Wahl hängt in erster Linie von der Aktienkursentwicklung ab.
Indexanleihen werden ebenfalls zu den Aktienanleihen gerechnet. Bei diesen Papieren ist die Wertentwicklung der Anleihe nicht an eine Aktie, sondern an einen Index gekoppelt. Der Emittent kann zum Ende der Laufzeit zwischen drei Varianten der Rückzahlung wählen:
- Rückzahlung zum Nennwert
- Lieferung von Indexzertifikaten
- Zahlung eines Geldbetrages, der dem Indexwert entspricht
Wandelanleihen (Convertible Bonds)
Wandelanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere. Der Wandelanleihen-Inhaber ist während der Wandlungsfrist berechtigt, Anleihen in Aktien des Emittenten umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis und die Höhe eventuell zu leistender Zuzahlungen sind Teil der Zusatzbedingungen. Macht der Anleiheinhaber vom Wandlungsrecht keinen Gebrauch, wird der Nennwert zum Laufzeitende ausgezahlt. Bei Pflichtwandelanleihen kann sich der Emittent eine Pflichtumwandlung vorbehalten.
Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds)
Interessieren Sie sich für CoCo-Bonds, sollten Sie sich vor dem Kauf vom Finanzfachmann Ihres Vertrauens beraten lassen. Bei dieser Wandelanleihenform ist die Wandlung an das Eintreten bestimmter Ereignisse gekoppelt. Sobald der in den Zusatzbedingungen vereinbarte Trigger eintritt, wird das geliehene Kapital in Gesellschaftsanteile umgewandelt.
Der Inhaber der Anleihe bekommt in der Regel Aktien und wird dadurch vom Fremdkapitalgeber zum Eigenkapitalgeber. Was der Käufer von CoCo-Bonds vor dem Kauf wissen muss: Abweichend zu konventionellen Wandelanleihen hat der Inhaber kein Wahlrecht, sondern ist zur Wandlung verpflichtet.