Prinzipiell erwarten die Finanzbehörden von Ihnen immer dann eine Steuererklärung, wenn durch eine eventuelle Nichtveranlagung Mindereinnahmen des Staates zu befürchten sind.
In derartigen Fällen greift unmittelbar die Pflichtveranlagung und macht für Sie als Arbeitnehmer die Erklärungsabgabe schlicht unabdingbar, insbesondere wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind.
Diese Umstände verpflichten Sie zur Abgabe einer Steuererklärung:
- Sie sind geschiedener oder verwitweter Arbeitnehmer, der im gleichen Jahr eine neue Ehe eingegangen ist.
- Ihr beschränkt steuerpflichtiger Ehepartner lebt im EU-Ausland, ist aber in Ihren ELStAM-Daten eingetragen.
- Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie nicht pauschal versteuerten Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben.
- Gleiches gilt bei Erhalt einer Abfindung, wenn Ihr Arbeitgeber die für Sie vorteilhafte Fünftelregelung beim Abzug der Lohnsteuer angewendet hat.
- Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wird die Erklärung zur Pflicht, sofern Sie sich als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen.
- Eine Verpflichtung besteht für Sie zudem, wenn Sie einerseits Gehalt beziehen und darüber hinaus weitere Einkünfte haben. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Lohnersatzleistungen oder Erträge aus Kapital und Immobilien handelt.
- Unverzichtbar ist eine steuerliche Erklärung, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder beide Arbeitslohn beziehen und ein Partner die Steuerklasse V oder VI besitzt oder / und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Freibeträge aufweisen.
Die Antragsveranlagung
Auch wenn Sie aus den oben aufgeführten Punkten keine Verpflichtung ableiten können, ist die freiwillige Abgabe der Steuererklärung möglicherweise besonders lohnenswert für Sie. Die Statistiken dazu zeigen, dass die Antragsveranlagung den Arbeitnehmern zu 90 Prozent Rückerstattungen vom Finanzamt beschert.
Ausführliche Informationen zur Pflichtabgabe und zur freiwillig abgegebenen Erklärung finden Sie unter diesem Link: https://www.steuern.de/steuererklaerung-pflicht.html.