Besondere Erlaubnis und Registrierung
Das Berufsbild des Versicherungsberaters wurde 2007 im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland eingeführt. Versicherungsberater bedürfen danach für ihre Tätigkeit einer besonderen Erlaubnis nach § 34e Gewerbeordnung und unterliegen einer speziellen Registrierungspflicht.
Das Tätigkeitsfeld im Überblick
Der Versicherungsberater arbeitet selbstständig und unabhängig von einer Versicherung. Er ist ausschließlich im Auftrag seiner Kunden tätig. Dabei kann es sich sowohl um Privatpersonen als auch Unternehmen handeln. Er berät zu Fragen des optimalen Versicherungsschutzes, stellt Risikoanalysen auf, verhandelt Konditionen und vertritt seine Kunden im Schadensfall. Im Unterschied zu normalen Vermittlern kann er auch Rechtsberatung in Versicherungsfragen ausüben. Die Neutralität der Beratung wird dabei durch die honorarbasierte Vergütung gewährleistet. Sie ist unabhängig davon für welche Versicherungslösung sich der Kunde entscheidet.
Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsberater wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt. Um die Zulassung zu erhalten, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören Nachweise über eine ausreichende Qualifikation, die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversichrung. Ferner ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Bisher kaum verbreitet
Obwohl das Berufsbild des Versicherungsberaters bereits seit einigen Jahren existiert, führt es bisher am Versicherungsmarkt ein Nischendasein. Nach einer vor wenigen Tagen veröffentlichten DIHK-Statistik gibt es derzeit in Deutschland rund 280 Versicherungsberater. Dies ist ein verschwindender Anteil im Verhältnis zu den übrigen Versicherungsvermittlern und Versicherungsmaklern. Zum Vergleich: Über 165.000 Personen sind derzeit als gebundene Versicherungsvertreter tätig, 31.000 als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und über 46.000 als Versicherungsmakler.
Honorarberatung: Zukunftsperspektiven?
Ob das Versicherungsberater-Modell in Zukunft eine größere Verbreitung finden wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt wird seitens der Politik die honorarbasierte Beratung gefördert. So soll im nächsten Jahr im Bereich der Vermögens- und Wertpapieranlagen das Berufsbild des Honorar-Anlageberaters eingeführt werden. Die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen dürfte allerdings alleine nicht ausreichen. Für die Honorarberatung kommt es wesentlich auf die Akzeptanz auf Kundenseite an.