2012 haben die Finanz- und Sozialbehörden weitaus mehr Daten von Kontoinhabern abgefragt, als noch im Jahr 2011. SPIEGEL ONLINE liegt eine Aufstellung des Bundesfinanzministeriums vor, aus der diese Angaben hervor gehen. Dem zufolge stiegen die Zahlen für die automatischen Kontoabfragen um über 13 Prozent auf insgesamt 70.706 Anfragen. Der überwiegende Anteil, -rund 61.000 Abfragen -, beruhten auf dem Verdacht der Hinterziehung von Steuern. Die Sozialbehörden sollen in 9.000 Fällen beim Bundeszentralamt für Steuern Daten abgefragt haben.
Somit korrigierte das Finanzministerium auch eine Meldung der „Bild“- Zeitung, in der es hieß, dass die Behörden 2012 von mehr als 70.000 Kontoinhabern Wohngeld-, Bafög- und auch Hartz-IV-Empfängern überprüft. In der Tat waren diese Gruppen nur ein kleiner Teilbereich aller Abfragen.
Aber nicht nur in Bezug auf die von der Zeitung veröffentlichten Zahlen wurde der Bericht durch das Bundesministerium korrigiert. Von einem Ministeriumssprecher wurde darüber hinaus auch klar gestellt, dass die übermittelten Daten lediglich die Stammdaten der Konten betreffen. Übermittelt werden die Kontonummer, der Name und das Geburtsdatum des Kontoinhabers und auch das Datum, wann das Konto eingerichtet wurde. Die tatsächlichen Kontobewegungen könnten nur im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen den Kontoinhaber abgefragt werden. (DR/BHB)