Die vorbeugende Erbschaftsmediation hilft
Trotz des Interesses der Politiker an mehr Steuern und der zunehmenden Zahl von gerichtlichen Nachlassstreitigkeiten nehmen viele Menschen die Regelung der Erbschaft nicht rechtzeitig in Angriff. Dabei hat jeder die Möglichkeit, seinen Vermögensnachlass bequem zu Lebzeiten nach eigenem Ermessen zu planen und zu durchdenken, ohne einen Kontrollverlust über das eigene Vermögen zu befürchten. Durch die vorbeugende Erbschaftsmediation kann jeder beizeiten seinen Nachlass regeln und so späteren Auseinandersetzungen um die Erbschaft vorbeugen.
Sehr geschickt kann der Erblasser dabei Gegenleistungen in die Erbregelung einbauen, diese können zum Beispiel Pflege im Alter betreffen. Die vorbeugende Erbschaftsmediation kann auch durch Vermeidung der steuerlichen Belastungen der Erbschaft für die Nachlassempfänger interessant sein. Bedingung dafür ist die rechtzeitige Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch den Erblasser. Expertenrat ist in diesem Themenkomplex um so wichtiger, da das Erbrecht für Laien sehr kompliziert ist. Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten sind in erster Linie Anwälte und Notare, darüber hinaus Steuerberater und Vermögensberater.
Die beste Regelung für die Erbschaft ist das Testament
Es ist in jedem Fall wichtig ein Testament aufzusetzen, wenn größere Vermögenswerte im Raum stehen und wenn mehrere Erben vorhanden sind. Obwohl eine handschriftliche Ausfertigung dieses Dokuments den gesetzlichen Anforderungen genügt, sollte auch hier ein Fachmann hinzugezogen werden. Nur Experten kennen sich mit den wesentlichen Aspekten und deren optimaler Formulierung aus. Da bei einer Erbschaft nahezu immer Emotionen im Spiel sind, sollten Missverständnisse und Formfehler schon im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Keinesfalls sollte sich ein Erblasser zu einem Testament zu einem späteren Zeitpunkt hinreißen lassen, die Praxis zeigt täglich, dass plötzlich auftretende schwere Erkrankungen sowie Unfälle auch jüngeren Menschen das Leben kosten können. Da die emotionalen Belastungen für die Angehörigen besonders stark sind, hilft nur eine rechtzeitige Regelung der Erbschaft zur Bewältigung der dem Todesfall folgenden schweren Zeiten. Die Erbschaft kann aber auch zu Lebzeiten schon in Form einer Schenkung an den oder die Erben übertragen werden.