Für längst überholte Festnetztelefone aus den 1970er- und 1980er Jahren berechnet die Deutsche Telekom bis heute Gebühren. Wenn Kunden den alten Mietapparat nicht abgemeldet haben, zahlen sie häufig unbemerkt weiter. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wies darauf hin. Beim Studium der Telefonrechnung sollten Sie auf Posten wie Actron B oder Dallas achten, die für Mietapparate stehen. Falls ein solcher Posten auftaucht, kann das Gerät schriftlich bei der Telekom gekündigt werden. Pro Jahr können Verbraucher dadurch bis zu 45 Euro sparen.
Die Deutsche Telekom schweigt und verrät nicht, wie viele Kunden betroffen sind. Immerhin seien ihnen die unbefristeten Mietverträge bekannt. Frank Domagala ist als Pressesprecher der Deutschen Telekom der Meinung, dass es sich bei diesem Fall genau wie bei einer Wohnung verhalte. Da zahle man ja auch nach dreißig Jahren noch die Miete. Den Mietvertrag für das Telefon brauchen die Kunden allerdings nicht. Wurde vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, kann der Verbraucher sich ein eigenes Telefon anschaffen oder den Mietapparat so lange weiternutzen, bis er durch die Telekom aufgefordert wird, ihn zurückzugeben. Mittlerweile sind die alten Miettelefone ihrem technischen Stand nach überholt und ohnehin längst abgezahlt.
Ein gutes schnurloses Telefon kostet etwa 30 bis 40 Euro und ist nicht an monatliche Gebühren geknüpft. (LB/BHB)