Ein Rentner hatte gegen die Ratingagentur Standard & Poor's geklagt und forderte 30.000 Euro Schadenersatz, da er aufgrund der guten Bewertung von Lehman durch S&P im Jahr 2008 Zertifikate kaufte.
Am Donnerstag wurde der Beschluss des BGH im Internet veröffentlicht, jedoch ist unklar, ob eine solche Klage Chancen hat, vor dem Gericht zu bestehen. Denn von einem Erfolg hängt auch ab, ob die deutschen Gerichte zuständig sind.
Jens-Peter Gieschen, der Anwalt des Klägers, freut sich über den Erfolg und hofft auf weitere Entscheidungen wie diese: „Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg frei gemacht für Schadenersatzklagen von tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben.“
Auf die Ratingagentur könnte nun eine Klagewelle zukommen, denn rund 50.000 deutsche Anleger verloren durch die Lehman-Pleite Geld. Allerdings müssen Kunden nachweisen können, dass sie das angelegte Geld aufgrund der Bewertung der Ratingagenturen verloren haben. (FR/BHB)