Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige
Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sind die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erheblich verschärft worden. Wirklich strafbefreiend sind die Einlassungen des Steuerpflichtigen nur dann, wenn sie umfassend sind und zur Aufklärung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten beitragen.
Wer bei seiner Selbstanzeige fehlerhafte oder unvollständige Angaben macht, kann nicht mit Straffreiheit rechnen. Die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO kann nur direkt bei der Finanzbehörde getätigt werden. Aufgrund der umfangreichen Begleitformalitäten ist die Rücksprache mit einem Steueranwalt zu empfehlen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige kann nur dann von Erfolg begleitet werden, wenn seitens des Finanzamtes noch keine prüfenden Schritte eingeleitet wurden. Ist beispielsweise eine Prüfung des Steuerpflichtigen bereits angeordnet, führt eine Selbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit.
Die strafbefreiende Selbstanzeige in der öffentlichen Diskussion
Aufgrund der detaillierten Pressemeldungen über die strafbefreiende Selbstanzeige prominenter Mitmenschen wird das Thema verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. In Teilen der Merkel Regierung werden Pläne zur Abschaffung der Strafbefreiung oder der Absenkung des Schwellenwertes erörtert. Bisher galt für die Selbstanzeige ohne strafrechtliche Konsequenzen eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr und Steuerart. Wer dem Finanzamt mehr als 50.000 Euro vorenthalten hat, muss zusätzlich zur Steuerschuld plus Zinsen einen fünfprozentigen Aufschlag entrichten.
Seitens der Sozialdemokraten wird die Forderung laut, Steuerbetrügern den Vorteil der Selbstanzeige zu nehmen, oder diese nur noch in Bagatellbereichen zu akzeptieren. Die Mehrheit der Bundesbürger spricht sich jedoch für die Beibehaltung des Instruments strafbefreiende Selbstanzeige aus und wird dabei von der deutschen Steuergewerkschaft unterstützt.
Das Thema Steuerhinterziehung in Verbindung mit Selbstanzeige ist sehr komplex und von ständigen Änderungen geprägt, fachliche Beratung kann daher hilfreich sein. Vertiefende Informationen gibt es zusätzlich auch im Internet, beispielsweise hier: www.steuerstrafrecht24.de
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