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Steuervorteile durch Sachbezug

Steuervorteile durch Sachbezug - die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) ebnen Arbeitgebern dazu den Weg. Dementsprechend können Unternehmer zukünftig ihre Mitarbeiter mit Sachzuwendungen motivieren und kommen dabei in den Genuss von Steuervergünstigungen.


Steuervorteile

Sachbezug bringt Steuervorteile

Mitarbeiter sollten für gute Leistungen entsprechende Anerkennung und in schwierigen Zeiten Motivation finden. Darüber hinaus bieten sich Weihnachten und Firmenjubiläum für kleine Geschenke an. Der Paragraf 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes erlaubt den monatlichen Sachbezug eines Mitarbeiters, ohne das dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

Wichtig ist die Höhe von 44 Euro pro Monat, die keinesfalls überschritten werden darf. Sollten die Zuwendungen diesen Betrag übersteigen, entfallen die Steuervorteile vollständig, dann wäre die Summe ab dem ersten Euro steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Sachbezug kann auch bei anlassbezogenen Gelegenheiten gewährt werden, hierzu zählen beispielsweise der Geburtstag des Mitarbeiters, seine Vermählung oder die Geburt seines Nachwuchses. Auch ein rundes Mitarbeiterjubiläum kann Grund für Sachzuwendungen sein. Der Sachbezug bei den genannten Anlässen ist auf 40 Euro pro Gelegenheit beschränkt und bringt bei Einhaltung dieses Wertes die gleichen Steuervorteile wie bei der monatlichen Variante.

Eine attraktive Option

Die beiden oben genannten Möglichkeiten für Sachbezug schließen sich gegenseitig nicht aus. Auch ein Mitarbeiter, der bereits monatliche Zuwendungen im 44-Euro-Bereich erhält, kann zu seinem Geburtstag mit Sachleistungen von maximal 40 Euro Wert beschenkt werden.

Arbeitgeber, die Steuervorteile durch Sachbezug generieren möchten, haben dazu verschiedene Möglichkeiten. Beispielhaft sei hier die Supercard eines führenden Mineralölkonzerns dargestellt. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel 2.700 Euro Bruttogehalt bezieht, kann der Chef ihm die Supercard ebenso zukommen lassen, wie eine Lohnerhöhung um 67 Euro brutto. 

Der Arbeitgeber spart durch die Wahl von Sachbezug im Jahr 432 Euro. Diese Summe hätte er bei einer herkömmlichen Gehaltserhöhung um 67 Euro pro Monat an Steuern und Sozialabgaben entrichten müssen. Anders formuliert kostet die Supercard jährlich 528 Euro, eine gleichwertige Lohnerhöhung würde 960 Euro in Anspruch nehmen.

Für den Mitarbeiter ist Sachbezug brutto gleich netto, er erhält durch die Supercard 528 Euro als geldwerten Vorteil, ohne dass dafür Steuern oder Sozialbeiträge zu bezahlen sind. Die Steuervorteile durch Sachzuwendungen können auch auf Teilzeitbeschäftigte und Minijobber angewendet werden. Auch hier führen Sachleistungen im jeweils zulässigen Umfang zu steuerlichen Einsparungen. 

 

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