Anders als es von der Bundenetzagentur vorgesehen war, fordert die EU-Kommission geringere Kosten für alle Handynutzer in Deutschland bei Anrufen in andere Netze.
Um über 80 Prozent sind die Anrufzustellungsentgelte in die deutschen Mobilfunknetze höher als in diversen anderen Mitgliedsstaaten, so lies ein Sprecher von Neelie Kroes verlautbaren. Das sei nicht angemessen, so der Sprecher weiter. Die Pläne der Bundesnetzagentur wurden von der Kommissarin vorerst gestoppt. Kroes will nun zusammen mit der Behörde eine annehmbare Lösung finden.
Im vergangenen November hatte die Bundesnetzagentur ihre Pläne veröffentlicht, in denen geregelt wurde, dass die Netzbetreiber E-Plus, Vodafone, Telekom und O2 ab dem 01. Dezember für die Zustellung von Anrufen in ihren jeweiligen Netzen einheitlich 1,85 Cent pro Minute berechnen können.
Ab dem 01. Dezember 2013 sollte dann in einem weiteren Schritt eine weitere dezente Senkung auf 1,79 Cent pro Minute erfolgen. Die Mobilfunkkonzerne berechneten bislang Entgelte von 3,36 bis 3,39 Cent pro Minute.
Stärkere Senkungen von der EU gefordert
Der EU-Kommission gehen diese Preissenkungen aber bei Weitem nicht weit genug. Damit den Verbrauchern in Deutschland keine ungerechtfertigt überhöhten Gebühren für ihre Handygespräche berechnet werden, fordert die EU eine einheitliche Gebühr, die bei etwas 1 Cent pro Minute liegt.
Aus Brüssel wird Kritik laut, dass die vorgegebene Berechnungsmethode für die Zustellungsentgelte im Mobilfunkbereich, von der EU-Kommission in dem Vorschlag der Bundesnetzagentur nicht berücksichtigt wurde.
Hierzu erklärte die EU-Kommission, dass unter anderem durch die überhöhten Preise die Gefahr bestehe, dass deutsche Besucher in Ländern wie Spanien, Portugal, Italien oder auch Griechenland die deutschen Mobilfunkbetreiber mit ihren Gesprächen quersubventionierten.
Nun hat die Bundesnetzagentur drei Monate Zeit, zusammen mit der EU-Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), an einer Lösung zu arbeiten. Schlussendlich kann die EU-Kommission die Bundesnetzagentur zu einer Änderung in ihrem Sinne zwingen, so der Sprecher der EU-Kommissarin. (FR/BHB)