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Rentenbezug im Ausland wird von EU erleichtert

Zukünftig sollen Arbeitnehmer bei einem Umzug innerhalb der EU ihre Ansprüche aus einer Betriebsrente mitnehmen können. Allerdings muss in solchen Fällen auf die Mindestfristen geachtet werden.


Rentenbezug im Ausland wird von EU erleichtert

Der EU-Arbeitsmarkt wird anpassungsfähiger. Angaben der Bundesregierung zufolge einigten sich die EU-Arbeitsminister darauf, dass die Ansprüche aus den Betriebsrenten (bAV) in Zukunft bei einem Umzug innerhalb der EU mitgenommen werden können.

Dabei ist vorgesehen, dass dauerhafte Ansprüche bei einer vorhandenen Betriebsrente dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer wenigstens drei Jahre in dem Unternehmen tätig war und im Anschluss eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land aufnimmt.

Diese Einigung wirkt sich auch auf die Bundesrepublik aus, denn in Deutschland liegt die Mindestfrist für einen dauerhaften Anspruch auf die Betriebsrente bei mindestens fünf Jahren. Mittelfristig dürfte diese Frist im Rahmen der Umsetzung der EU-Gesetzgebung auch in der Bundesrepublik auf drei Jahre gekürzt werden. Die Beschäftigten würden dann bereit zwei Jahre früher einen Anspruch auf eine vorhandene Betriebsrente erhalten.

Bei den EU-Verhandlungen argumentierte Deutschland für eine Fünf-Jahres-Frist damit, dass die Betriebsrenten von den Unternehmen häufig als Instrument zur Mitarbeiterbindung genutzt werden. 

Der Rentenverlust darf keine Fessel bei der Mobilität der Arbeitnehmer werden 

Auch von Ursula von der Leyen (CDU), Bundesarbeitsministerin, wurde diese Entscheidung begrüßt. Nun habe man einen guten Kompromiss in Europa, durch den für die Arbeitnehmer ein grenzüberschreitender Jobwechsel erleichtert wird und gleichzeitig den Unternehmen die benötigte Planungssicherheit gibt, so von der Leyen. Verlorene Rentenansprüche dürften innerhalb der EU nicht zu einem Hemmschuh werden, durch den die Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Mobilität eingeschränkt werden. Damit blieben die Betriebsrenten auch in Zukunft für Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiv.

Auch im Rahmen des Treffens der EU-Arbeitsminister am 03. Juli in Berlin wird die Vergrößerung der Mobilität auf dem EU-Arbeitsmarkt ein Thema sein. Innerhalb der EU ist die Arbeitslosigkeit sehr abweichend voneinander verteilt.

Während vor allem in den südlichen Ländern die Jugendarbeitslosigkeit extrem hoch ist, wird in Deutschland händeringend nach Fachkräften gesucht. Vonseiten der Bundesregierung wurde mehrfach eine Angleichung der Sozialsysteme innerhalb der EU gefordert, um so einen Wechsel von einem EU-Land in das andere für die Beschäftigten einfacher zu gestalten. (FR/BHB)


 
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