Denn es schafft Anreize zur Empfehlung solcher Produkte, für die der Finanzberater besonders attraktive Provisionen erhält. Der Kundenbedarf und -nutzen droht dabei oft auf der Strecke zu bleiben.
Deutsche Ansätze zaghaft
Gefordert wird daher mehr provisionsunabhängige, honorarbasierte Beratung. Die ist aber in Deutschland noch die Ausnahme. Die Politik befürwortet zwar unabhängige Finanzberatung, die bisher ergriffenen Maßnahmen sind aber eher zaghaft. Seit einiger Zeit gibt es bereits das gesetzlich geschützte Berufsbild des unabhängigen Versicherungsberaters. Und im nächsten Jahr wird erstmals der Honorar-Anlageberater als Berufsbezeichnung eingeführt. Die Parteien der Großen Koalition haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Honorarberatung bei Finanzprodukten weiter auszubauen. Bislang ist das aber nur eine Absichtserklärung. In der Praxis gibt es Honorarberatung nur vereinzelt.
Weitergehende EU-Initiativen
Auf EU-Ebene ist man schon weiter. Hier gibt es konkrete Initiativen und Maßnahmen, die für mehr Transparenz bei den Provisionen sorgen sollen und für unabhängige Beratung ein generelles Provisionsverbot vorsehen. Zum Teil sind die Gesetzesberatungen schon länger im Gange und nehmen jetzt konkrete Gestalt an.
Provisionen bei MIFID II
Das gilt zum Beispiel für die Finanzmarktrichtlinie MIFID II. Die wurde vom EU-Parlament bereits vor einem Jahr verabschiedet. Jetzt nähert sich der notwendige Abstimmungsprozess im EU-Rat dem Ende entgegen. Mit der endgültigen Verabschiedung in Kürze wird gerechnet. Die hier vorgesehene Offenlegung bzw. das Verbot von Provisionen gilt danach auch im Versicherungsbereich. In der Branche hatte man erst später mit entsprechenden Regelungen im Rahmen der sogenannten IMD 2-Richtlinie gerechnet.
PRIPS-Verordnung
Die Offenlegungspflicht sieht auch die PRIPS-Verordnung vor, die sich mit Anlageprodukten befasst. Der Verordnungsentwurf wurde bereits vom EU-Parlament verabschiedet und bedarf noch der Abstimmung mit der Kommission und dem EU-Rat. Verbraucher sollen danach zu jedem Finanzprodukt künftig eine zweiseitige Produktinformation und ein Beiblatt mit einem Ausweis der Provisionen erhalten.
Nationale Umsetzung nötig
Für provisionsorientierte Beratung sind das keine guten Nachrichten. Wenn die Vorschriften verabschiedet werden, müssen sie allerdings noch national umgesetzt werden. Das braucht erfahrungsgemäß Zeit.