Sinkende Zinsen belasten PKV-Kalkulation
Auch private Krankenversicherungen legen die Beiträge ihrer Versicherten an. Für die Beitragskalkulation wird dabei von einem bestimmten Rechnungszinssatz für Kapitalanlagen ausgegangen. Über Jahrzehnte lag dieser Zins bei 3,5 Prozent pro Jahr. Mit den sinkenden Zinsen ist es für PKV zunehmend schwieriger geworden, diesen Rechnungszins bei Kapitalanlagen tatsächlich zu erzielen. Die Finanzkrise 2008 und die Euro-Krise haben die Situation verschärft.
AUZ-Verfahren: Basis für den Rechnungszins
Bereits 2004 war eine generelle Absenkung des Rechnungszinses auf 2,75 Prozent diskutiert worden. Die BaFin hatte damals darauf verzichtet. Stattdessen wurde das sogenannte Verfahren 'aktuarieller Unternehmenszins' (AUZ) eingeführt. Dabei wird von der BaFin jährlich der von einer PKV im übernächsten Jahr erzielbare Zins ermittelt. Liegt das Prognoseergebnis unter der 3,5-Prozent-Marke, muss die Versicherung ihren Kalkulationszins anpassen.
Für die PKV ist dies ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Denn niedrigere Rechnungszinsen bedeuten für die Versicherung bei der Kalkulation einen geringeren Anlageerfolg. Das führt bei gleichbleibenden Leistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Beitragserhöhungen. Bisher verfehlten PKV nur ausnahmsweise die AUZ-Prüfung.
Immer mehr PKV betroffen
Aber das Bild ändert sich. In ihrer Jahrespressekonferenz vor einigen Wochen berichtete die BaFin über die aktuellen Prüfungsergebnisse des AUZ-Verfahrens. Danach wurde für insgesamt 18 Versicherer eine Verfehlung des 3,5prozentigen Anlageerfolgsziels vorhergesagt. Die dauerhaft niedrigen Zinsen beginnen sich daher zunehmend in der Branche bemerkbar zu machen. Die betroffenen Versicherungen müssen jetzt mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkulieren.
PKV: Beitragserhöhungen drohen
Da ein Ende der Zinsflaute nicht absehbar ist, steht zu befürchten, dass sich der Kreis der Versicherungen noch erweitern wird. Damit drohen Beitragserhöhungen auf breiter Front. Höhere Beiträge wirken sich zunächst vor allem bei Neukunden aus, aber auch Bestandskunden sind betroffen. Viele Vermögensberater gehen von AUZ-bedingten Erhöhungen von fünf bis zehn Prozent aus. Dabei sind andere beitragserhöhende Faktoren noch nicht berücksichtigt.