Wissenswertes zur Investmentgesellschaft
Generell besteht die Aufgabe dieser Gesellschaften in der Einsammlung von Anlegergeldern und deren Investition in verschiedene Anlageklassen nach vorgegebenen Regeln. Anlageklassen sind beispielsweise Immobilien, Rohstoffe und Aktien. Eine Investmentgesellschaft kann in verschiedenen Rechtsformen auftreten, oft erscheint sie als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR). Im Gegensatz zum geschlossenen Fonds mit limitiertem Investitionsvolumen kann eine Investmentgesellschaft durch die Verbreitung neuer Anteilspapiere permanent wachsen. Um den Wert des einzelnen Anteils zu bemessen, muss das aktuelle Fondsvermögen durch die Zahl der ausgegebenen Anteile geteilt werden. Die Investmentgesellschaft verwendet die durch Anteilscheinverkauf generierten Mittel für den Erwerb eines Portfolios, welches aus Aktien, Anleihen, Immobilien oder sonstigen Geldmarktpapieren bestehen kann.
Wenn der Wert des Portfolios steigt, werden dem Anleger gemäß seiner Anteile Gewinne zuteil. Sinkt der Wert hingegen, ist der Anleger über seine Anteile an den Verlusten beteiligt. Abhängig von der Rechtsform einer Investmentgesellschaft ist der Anleger selbst direkter Eigner des Fondsvermögens oder aber die Gesellschaft, an der er Anteile besitzt. Besitzt ein Anleger das Fondsvermögen nur indirekt, wird das Anlagerisiko zusätzlich vom sogenannten Emittentenrisiko begleitet. Zu dem immer vorhandenen Risiko des Kursverlustes kommt noch die von der Investmentgesellschaft grundsätzlich ausgehende Gefahr der Insolvenz. In Deutschland unterstehen diese Gesellschaften der Genehmigungspflicht sowie der Überwachung durch die Finanzaufsicht (BaFin).
So sind die Geschäftsabläufe einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Eine KAG ist nach deutschem Recht eine speziell geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder aber eine AG. Sie gibt Anteile an von ihr ins Leben gerufenen Fonds gegen festgelegte Preise in Form von Anteilsscheinen aus. In einer KAG sind die Anleger durch das Rechtsinstrument Sondervermögen vor der Insolvenz geschützt. Hier wird die separate Betrachtung der unterschiedlich emittierten Anlagemöglichkeiten vorgeschrieben, dadurch wird das Emittentenrisiko nahezu ausgeschlossen.
Eine KAG steht oft in Zusammenarbeit mit mehreren Finanzdienstleistern, von denen jeder ein anderes Unternehmen sein kann. Neben der Servicegesellschaft für die Buchhaltung ist eine Depotbank für die Verwahrung des Fondsvermögens der KAG zuständig. Darüber hinaus hat die Depotbank die gesetzlich vorgegebene Aufgabe, die Geschäftstüchtigkeit der KAG oder Investmentgesellschaft zu überwachen.