Nun soll es eine Änderung des Mietrechts geben. So kündigte es die Koalition vor dem Bundestag an. So haben künftig die Länder das Recht, in Gemeinden und Gemeindeteilen die Kappungsgrenze über einen Zeitraum von fünf Jahren zu senken.
Die Opposition äußerte sich gegen die bislang vorgebrachten Änderungsvorschläge, allerdings reichten die Stimmen der Koalitionsabgeordneten aus, um die Änderung gelten zu machen. Weshalb die Regierung das Vorhaben am Donnerstag abschließen konnte. Auch der Bundesrat kann gegen die Änderung nichts mehr einwenden.
Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Bestandsmieten in ausgewählten Gebieten. Hier dürfen die Mieten künftig nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur noch um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren und im Rahmen des Mietspiegels angehoben werden.
Dabei können vor allem die Länder entscheiden, wo die Kappungsgrenze liegen soll. Denn bislang galt das Recht, dass der Mieter die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent anheben durfte. Vor allem Langzeitmietern wurde so das Mieten der ein- und derselben Immobilie früher oder später oftmals unmöglich.
Allerdings kommt die neue Regelung nicht überall gleichermaßen gut an. Denn die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) erklärt, dass die neue Kappungsgrenze auch negative Auswirkungen hat.
Auch der Mieterbund ist von der Kappungsgrenze nicht begeistert. Dieser verlangt jedoch, dass die Kappungsgrenze bei 15 Prozent innerhalb von vier Jahren liegt. (NS/BHB)