Bei Verbrauchern ist der Ärger oft groß, wenn es um eine schlechte Finanzberatung, die Nebenwirkungen von Medikamenten oder auch die überhöhte Telefonrechnung geht. Wer nun vor Gericht um sein Recht kämpfen will, muss sich auf einen langwierigen Rechtsweg einlassen.
Der Betroffene muss gegen die Firma bei Gericht Klage einreichen. Nach deutschem Recht muss dabei jeder einzelne Bürger einen eventuellen Anspruch ganz individuell geltend machen. Die Verbraucher können dabei jedoch auch gemeinsam vorgehen, zum Beispiel wenn sich Anleger, die um ihr Geld geprellt wurden, zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen oder wenn ein Anlegerschutzverein Klage einreicht.
In einem solchen Fall schließen sich eine größere Anzahl von geschädigten Verbrauchern in einem Prozess zusammen, um gemeinsam die gleichen Interessen durchzusetzen. Dabei unterschiedet man zwei Arten der Kollektivklage:
Im Rahmen einer Gruppenklage ist das Urteil für alle Beteiligten gültig.
Handelt es sich um eine Verbandsklage, werden die Ansprüche durch Verbände oder Interessengemeinschaften geltend gemacht.
Vor dem Rechtsweg scheuen die meisten Kunden jedoch zurück (Haben keine Rechtsschutz). In vielen Fällen handelt es sich um einen geringen Streitwert, ein Anwalt ist teuer und ein Prozess kann sich lange hinziehen. Bei Gruppenklagen finden individuelle Besonderheiten keinerlei Berücksichtigung. Aus diesem Grund werden von den Verbraucherverbänden seit Langem schon Muster- und Sammelklagen nach dem amerikanischen Vorbild gefordert. In diesen Fällen haben auch die Betroffenen, die nicht selber geklagt haben, ebenfalls einen Anspruch auf Schadenersatz für den Fall, dass das Gericht den Klägern einen Schadenersatz zuspricht. Für die Unternehmen kann dies durchaus teuer werden.
Die EU-Staaten sollen nach Meinung der Verbraucherverbände kollektive Rechtsschutzverfahren in den Bereichen Wettbewerbs-, Verbraucher-, Umweltschutz und bei Finanzdienstleistungen zulassen. Also in allen Bereichen wo den Bürgern durch da EU-Recht bestimmte Rechte garantiert werden. Dabei werden Sammelklagen von der Behörde in Brüssel ausdrücklich nicht empfohlen.
In der Bundesrepublik sind Sammelklagen gänzlich unbekannt. Nach den Empfehlungen der EU sollen sich innerhalb von Europa die Schadenersatz-Urteile auch künftig an dem tatsächlich entstandenen Schaden orientieren. Übertrieben hohe Strafen zur Abschreckung soll es ebenfalls nicht geben. Auch hat die Behörde in Brüssel davon Abstand genommen, dass Betroffene in Vertretung für andere Betroffene klagen können, ohne das diese sich an der Klage beteiligen müssen. Auch erfolgsabhängige Honorare (angelehnt an Honorarberater) soll es für die Anwälte nicht geben. (FR/BHB)