Obwohl rechtlich bereits eindeutig festgehalten ist, dass Bearbeitungsgebühren für einen Kredit verboten sind – immerhin haben acht Oberlandesgerichte so entschieden – weigern sich die Kreditinstitute weiterhin, ihren Kunden die Gebühren zurückzuerstatten. Völlig unverständlich für Honorarberater.
Klaus Seelig, der für eine Baufinanzierung über fast 350.000 Euro nahezu 3.500 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlen musste, ließ das nicht auf sich sitzen. Der Rechtsanwalt zog vor Gericht. An seiner Seite hatte er zudem die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
Nach Ansicht des Verteidigers, den die Deutsche Bank von der Rechtsanwälte Noerr LLP hinzuzog, gelte das Verbot für Gebühren nur für Gebühren in allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht im Rahmen von Darlehen.
Die Richterin in Schorndorf war da anderer Meinung und stimmte somit ihren Kollegen zu, die bereits ein Verbot von Kreditbearbeitungsgebühren ausgesprochen hatten. Deshalb muss die Deutsche Bank die Gebühren nun erstatten, kann aber auch noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Laut test.de ist hierzu noch nichts bekannt, allerdings bietet die Deutsche Bank weiterhin Kredite mit Kreditbearbeitungsgebühren an. (NS/BHB)