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Infinus: Geschädigte müssen handeln

Seit November letzten Jahres wird gegen die Dresdner Infinus-Finanzgruppe wegen Betrugsverdachts und möglichem Betrieb eines Schneeballsystems vorgegangen. In einer spektakulären Razzia wurden damals die Geschäftsräume und Privatwohnungen von Infinus-Managern durchsucht. Mehrere Verantwortliche befinden sich in Untersuchungshaft.


Infinus

Insolvenz erfasst ganze Gruppe 

In der Folge mussten immer mehr Unternehmen der Gruppe Insolvenz anmelden - zuletzt die Infinus IKP Ende Januar. Schon zuvor waren die beiden großen Emissionsgesellschaften der Gruppe, die Konzernmutter Future Business und die Prosavus, in Konkurs gegangen. Sie verwalten alleine Geld von 40.000 Anlegern. Insgesamt haben bisher 17 Infinus-Unternehmen Insolvenz angemeldet. 

Mindestens 25.000 Anleger geschädigt

Geschädigt durch den Zusammenbruch sind vor allem die rund 25.000 Anleger, die Orderschuldverschreibungen, nachrangige Darlehen und Genussrechte bei Infinus erworben haben. Die Unternehmenslage soll in den Verkaufsprospekten nicht richtig dargestellt worden sein. Darüber hinaus sollen Unternehmenszahlen durch Ringgeschäfte künstlich aufgebläht worden sein. Daher der Betrugsverdacht. Betroffen ist nach Schätzungen der Ermittler ein Anlagevolumen von rund 400 Mio. bis zu 1 Mrd. Euro. Der Kreis der Geschädigten könnte aber durch die inzwischen eingetretenen Insolvenzen noch größer werden. 

Luxus-Vermögen beschlagnahmt

Im Zuge der Razzia waren seinerzeit zahlreiche Luxusgüter der Infinus-Manager (erinnert an S&K) gesichert worden. Sie zeugten von deren aufwändigem Lebensstil. Das Spektrum reicht von Goldbarren, Edelkarossen bis hin zu Luxus-Uhren und Motorbooten. Die beschlagnahmten Vermögenswerte bilden jetzt eine Grundlage, um mögliche Ansprüche von geschädigten Anlegern zu befriedigen. 

Dinglicher Arrest sichert Ansprüche

Doch wer zumindest einen Teil seines investierten Kapitals retten will, muss schnell handeln. Benötigt wird ein sogenannter dinglicher Arrest. Damit können mögliche Forderungen gegen einen Schuldner vorläufig abgesichert werden. Denn bis Ansprüche auf dem normalen Rechtsweg durchgesetzt werden, dauert es oft lange. Nicht selten ist es dann zu spät, da das noch vorhandene Vermögen schon anderweitig verteilt wurde. Auch beim dinglichen Arrest gilt, wer zuerst seinen Anspruch anmeldet, wird auch vorrangig berücksichtigt. Anleger, die zu lange warten, haben das Nachsehen.

 

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