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Honorarbasis versus Provision

Das vom Bundestag im April verabschiedete Honorar-Anlage-Beratungs-Gesetz soll die Qualität der Finanzberatung von Banken, Bausparkassen und Versicherungen verbessern. Doch das Gesetz greift nur an der Oberfläche und geht nicht auf den ungenügenden Ausbildungsstandard der Finanzberater ein.


Honorarbasis

Honorarbasis oder Provision, welche Lösung ist die Bessere?

Der Gesetzgeber beschäftigte sich bei dem Honorarberater Gesetz mit der Frage der Beratungsentlohnung, die in Zukunft ebenso auf Provisionsbasis als auf Honorarbasis stattfinden kann. Zur Finanzberatung auf Honorarbasis kann heute schon gesagt werden, dass sie sich in dieser, nun verabschiedeten Form wahrscheinlich nicht durchsetzen wird. Das liegt auch an der mangelnden Bereitschaft der Masse der Kunden, für eine kompetente Beratung ein ordentliches Honorar zu bezahlen.

Es kann viel über die Gründe für die mangelnde Zahlungsbereitschaft geredet werden, an der Notwendigkeit der einzig wahren neutralen Finanzberatung ändert sich dadurch jedenfalls nichts. Ein auf Provisionsbasis arbeitender Vertreter oder Makler wird immer die Produkte in den Vordergrund stellen, durch deren Verkauf er eine Provision erhält. Eine neutrale Beratung kann er sich nur leisten, wenn das von ihm angebotene Produkt zufällig auch wirklich das Beste ist. Doch in der Mehrzahl der Fälle wird er sein ganzes Verhandlungsgeschick auf den Verkauf der Produkte einsetzen, die ihm eine Provision einbringen. Also erweist sich die Option der Honorarbasis als die bessere Lösung, soweit der zu Beratende die Kosten akzeptiert. 

Finanzberater sind keine Samariter, sie wollen bezahlt werden

Ebenso wie Steuerberater, Anwälte und Rentenexperten erwarten auch Vermögensberater auf Honorarbasis für eine wirklich neutrale Beratung angemessene Vergütungen. Wer sich diesen Service nicht leisten will oder kann, wird sich einen auf Provisionsbasis arbeitenden Finanzberater suchen müssen. Damit ist der Interessenskonflikt zwischen Finanzberater und Kunde schon vorprogrammiert, da die Beratungsleistung nur bei Zustandekommen eines Vertrags honoriert wird. Das neue Honorar-Anlage-Beratungs-Gesetz hilft dem Anleger insoweit nicht, da ihm die Entscheidungsfindung bei der Wahl des geeigneten Beraters dadurch nicht vereinfacht wird und da von ihm nur die Beratung von Geldanlagen abgedeckt wird.

Ein einheitlicher Ausbildungsstandard auf hohem Niveau könnte das Berufsbild der unabhängigen Finanzberater salonfähiger machen. Ein Anwalt benötigt zur Berufsausübung ein Staatsexamen und eine Bestellung, ähnlich sieht es beim Steuerberater aus. Um den Kunden das Berufsbild der Finanzberatung auf Honorarbasis vertrauensfördernd nahezubringen, sollten auch an Finanzberater ähnliche hohe Anforderungen gestellt werden, vielleicht würden dann die Werte einer neutralen Beratung besser erkannt und honoriert.

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