Die Autocomplete-Funktion ist ein Fenster, das unter der Sucheingabe erscheint und dem eingefügten Wort weitere Wörter als Suchvorschläge hinzufügt.
Der Unternehmer, der im Internet Kosmetika vertreibt, hatte Klage eingereicht, da die Autocomplete-Funktion für sein Unternehmen zusätzlich die Suchvorschläge „Scientology“ und „Betrug“ einblendete.
Der Unternehmer erklärte, nichts mit Scientology zu tun zu haben und auch von Betrug Abstand zu nehmen, jedoch sah er die Gefahr gegeben, dass Internetnutzer ihn und sein Unternehmen aufgrund von Autocomplete sowohl mit der Sekte, als auch mit dem Thema Betrug in Verbindung brächten.
Google hingegen argumentierte, die hinzugefügten Suchbegriffe würden nichts aussagen, sondern auf die Begriffe mit den meisten Eingaben in Verbindung mit dem zuerst eingegebenen Wort zurückgehen.
Das Urteil sieht nun vor, dass Google zwar die das Persönlichkeitsrecht verletzende Beiträge nicht von selbst entfernen muss und dafür auch nicht belangt werden kann, jedoch reagieren muss, wenn sich der Betroffene meldet und eine Entfernung der entsprechenden Suchvorschläge fordert. Wird darauf nicht reagiert, kann Google künftig haftbar gemacht werden. (NS/BHB)