Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung sollen die Risiken, die durch die in Millisekunden automatisch getätigten Börsengeschäfte, eingeschränkt werden. Dazu zählen auch irrationale Kursschwankungen, die in keinerlei Bezug zur realen Wirtschaft stehen.
Tempolimit auch für die EU-Ebene vorgesehen
Eine Zulassungspflicht im Rahmen des Kreditwesengesetzes ist für die Hochfrequenzhändler geplant. Unterstellt werden sollen die Händler der Finanzaufsicht BaFin. Die Übergangsfrist für den Erwerb der Erlaubnis wurde aktuell verlängert. Vonseiten der Unternehmen muss sichergestellt sein, dass ihre jeweiligen Handelssysteme sich nicht störend auf den Markt auswirken können. Dabei werden bestimmte Vorgehensweisen, die keiner Handelsabsicht zugrunde liegen, als Manipulation gewertet. Für eine ausschweifende Nutzung werden hohe Gebühren fällig.
Derartige Regulierungspläne liegen auch bereits auf EU-Ebene vor. Um den Druck zu erhöhen, ist Deutschland mit seinen Gesetzesplänen bereits ins Feld gezogen. Durch den Beschluss des Finanzausschusses scheint auch eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag relativ sicher zu sein.
Handeln in Bruchteilen von Sekunden
Im Rahmen des Hochfrequenzhandels übernehmen Computer, die mit äußerst komplizierten Formeln und Algorithmen ausgestattet sind, die Platzierungen. Doch der Hochfrequenzhandel mit diesen „Auto-Piloten“ wird als Auslöser diverser Turbulenzen an den Börsen genannt. Aktienkäufe und Verkäufe finden innerhalb von Millisekunden statt. Auf diesem Weg werden auch die minimalsten Kursdifferenzen genutzt, um Milliarden hin und her zu bewegen. Durch diese Art des Handelns werden Betrugsfälle und auch Kettenreaktionen immer wahrscheinlicher. Wenn die Kurse fallen, könnte das eine Verkaufswelle auslösen, die in einer Panik enden könnte. (FF/BHB)