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Finanzberatung auf Honorarbasis mit Transparenzvorteil

Die gängige Form der Finanzberatung in Deutschland ist die provisionsorientierte Beratung. Berater erhalten für die Vermittlung von Finanzprodukten Provisionen, eine Beratung auf Honorarbasis ist dagegen bislang die große Ausnahme. Verbraucherschützer machen sich bereits seit Längerem für die Finanzberatung auf Honorarbasis stark.


Finanzberatung auf Honorarbasis

Provisionsorientierte Finanzberatung führt zur Fehlsteuerung

An der provisionsorientierten Beratung wird vor allem die fehlende Unabhängigkeit kritisiert. Finanzberater haben bei diesem Vergütungsmodell ein Interesse daran, ihren Kunden die Produkte zu empfehlen, die ihnen die höchsten Vermittlungsprovisionen bringen. Ob solche Lösungen auch im tatsächlichen Kundeninteresse sind, ist dann eher zweitrangig. Von Verbraucherschutzseite wird in den Provisionen ein grundlegender Systemfehler gesehen, der Falschberatung geradezu begünstigt. 

Beratung auf Honorarbasis: unabhängig und transparent

Bei einer Finanzberatung auf Honorarbasis erfolgt die Vergütung ausschließlich für die Beratung, im Idealfall sollten Provisionen - sofern sie gezahlt werden - an den Kunden weitergeleitet werden. Dadurch, dass der Honorarberater nicht von der Produktvermittlung profitiert, sondern nur für seine Beratungsleistung bezahlt wird, ist gewährleistet, dass er nicht bestimmte Produkte wegen der Provisionen präferiert. Bei einem solchen Modell bestimmt letztlich die Qualität der Beratung über den Erfolg des Beraters. Der Kunde hat auch mehr Transparenz, denn er kann genau sehen, was er für die Beratung zahlt und was die Finanzprodukte tatsächlich kosten. 

Akzeptanzprobleme auf Kundenseite

Soweit die Theorie. In der Praxis hat es die Honorarberatung aber schwer. Vielfach wird bezweifelt, dass Verbraucher bereit sind, für eine unabhängige Finanzberatung zu bezahlen. Denn die Finanzberatung auf Provisionsbasis ist scheinbar kostenlos. Der Kunde sieht im Normalfall nicht, welche Verluste er durch den Verzicht auf eine optimale Beratungslösung erleidet. 

Honorarberater: ab 2014 gesetzlich geschützt

Mit dem Honorarberater Gesetz hat der Gesetzgeber noch vor Ende der Legislaturperiode den Rahmen für die Finanzberatung auf Honorarbasis verbessert. Im nächsten Jahr wird das geschützte Berufsbild des Honorarberaters geschaffen. Er berät aber nur zu Finanzanlagen, außen vor bleiben Kreditberatungen und Bausparberatung. Im Versicherungsbereich gibt es schon länger den unabhängigen Versicherungsberater. Allerdings ist auch dieses Berufsbild bisher wenig verbreitet. 

Verbraucherschutz: mehr Beratung auf Honorarbasis

Die Forderungen der Verbraucherschützer gehen denn auch über die gesetzliche Regelung hinaus. Neben umfassenden Informationen über Form und Höhe der Vergütung wird u.a. ein obligatorisches Angebot provisionsfreier Produkte, also ein Nettotarif, gefordert.

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