Vor dem Gesetz sind nicht alle Erben gleich
Die öffentlichen Kassen wurden 2012 allein durch die Erbschaftssteuer mit 4,2 Milliarden Euro gefüllt, und das, obwohl gerade verheirateten Menschen hohe Freibeträge geltend machen können. In der Tat hängt die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer maßgeblich von dem Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner sowie deren Kinder und Enkel kommen am billigsten bei der Erbschaftssteuer weg und genießen darüber hinaus hohe Freibeträge. Nichten und Neffen sind vom Finanzamt ungünstiger eingestuft und werden entsprechend mehr zur Kasse gebeten.
Am schlechtesten bei Steuern schneiden Onkel, Tanten sowie langjährige Lebensgefährten und Freunde bei einer Erbschaft ab. Während beispielsweise einem Ehepartner bei einer Erbschaft ein steuerfreier Betrag von 500.000 Euro zugestanden wird, kann ein unverheirateter Partner gerade einmal 20.000 Euro als Freibetrag deklarieren. Auch die Steuersätze unterscheiden sich gewaltig, der Ehepartner zahlt gerade einmal 7-30% auf den über der hohen Freigrenze liegenden Betrag, während der Lebensgefährte mindestens 30% nach seinem geringen Freibetrag abgeben muss. Die ungleiche Behandlung bei Erbschaften basiert auf alten Traditionen, die angesichts neuer Beziehungsformen und Patchwork-Partnerschaften etwas altbacken erscheint, jedoch für das Finanzamt sehr profitabel ist.
So kann die steuerliche Belastung bei einer Erbschaft reduziert werden
Zuerst stellt sich für jede Lebensgemeinschaft die Frage, ob die Beziehung nicht durch eine Heirat "legalisiert" werden soll. Die Steuervorteile sind gerade bei einer Erbschaft gewaltig. Es obliegt natürlich jedem einzelnen Menschen selbst, ob er sich wegen finanzieller Vorteile durch eine Ehe binden möchte. Für alle Konstellationen gilt jedoch, dass durch rechtzeitige Schenkungen viel Erbschaftssteuer gespart werden kann. Bei Schenkungen gibt es ebenfalls Freibeträge, deren Überschreiten steuerpflichtig ist, der große Vorteil dabei ist jedoch, dass alle zehn Jahre und zu den gleichen Konditionen erneut geschenkt werden kann.
Schwierigkeiten sind bei Erbschaften, die aus Immobilien bestehen, oft vorprogrammiert, vor allem wenn sich mehrere Kinder die Erbschaft teilen sollen. Man sollte sich an einen wirklich unabhängigen Vermögensberater wenden. Die einfachste Lösung des Problems wäre eine Veräußerung der Immobilie und eine Aufteilung des Erlöses unter den Erben.