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Erbschaft ausschlagen: einige Grundüberlegungen

Erben führt nicht unbedingt zu einer Vermögensmehrung. Wenn der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, wird die Erbschaft zur Last - vorausgesetzt das Erbe wird angetreten. Aber man kann auch eine Erbschaft ausschlagen. Der Gesetzgeber hat hierfür entsprechende Möglichkeiten geschaffen.


Erbschaft

Zunächst die Übersicht gewinnen

Oft ist die Vermögens- und Schuldensituation des Erblassers unübersichtlich. Auch ist nicht immer klar, wer erbt. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten sind die testamentarischen Regelungen relevant, die bei der Testamentseröffnung offengelegt werden. Für in Frage kommende Erben empfiehlt sich auf jeden Fall, sich zunächst einmal einen Überblick zu verschaffen, zu planen und zu durchdenken und dann zu entscheiden, ob man die Erbschaft ausschlagen oder annehmen will. 

Laut Gesetz bestehen dazu sechs Wochen Zeit. Maßgebend für den Beginn der Sechs-Wochen-Frist ist der Zeitpunkt, zu der Kenntnis von dem Erbe erlangt wurde. Das ist nicht zwangsläufig der Todestermin des Erblassers, in vielen Fällen ist das Datum der Testamentseröffnung relevant. Dann stellt sich immer die Frage, der richtigen Handhabung. Eine vorzeitige Annahme des Erbes sollte immer vermieden werden. Die Annahme kann nämlich - ebenso wie eine Ausschlagung - nur unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden. 

Erbschaft ausschlagen: was bedeutet das?

Eine Erbschaft ausschlagen bedeutet, auf sämtliche Erbansprüche zu verzichten. Dies gilt auch für Pflichtteilsansprüche. Manchmal kann es für überlebende Ehegatten günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen und auf Zugewinnausgleich zu bestehen. In diesem speziellen Fall bleibt der Pflichtteilsanspruch erhalten. 

Nachlassverwaltung bei komplizierten Fällen

Wenn sich abzeichnet, dass innerhalb der Sechs-Wochen-Frist kein ausreichender Überblick zu erhalten ist, besteht die Möglichkeit, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Das Nachlassgericht bestimmt dann einen Verwalter, der sich um den Nachlass kümmert. Eine Ausschlagung der Erbschaft ist dann nicht erforderlich. Der Erbe hat in diesem Fall aber auch keine Verfügungsgewalt über das Vermögen. 

Erbschaft ausschlagen: keine einfache Antwort

Formal wird die Ausschlagung einer Erbschaft bewirkt, in dem sie beim Nachlassgericht zur Niederschrift erklärt wird. Alternativ ist es auch möglich, die Erklärung notariell beglaubigt abzugeben. Aus wirtschaftlicher Sicht sollte man eine Erbschaft ausschlagen, wenn die Schulden das Vermögen spürbar übersteigen. Allerdings dürfte dies nicht alleine ökonomisch zu beurteilen sein. Das Verhältnis und die ideelle Verpflichtung gegenüber dem Erblasser und seinen Gläubigern spielen bei der Beantwortung sicher auch eine wichtige Rolle. Und hinzu kommt, dass die Banken in diesen kritischen Situationen oftmals nur an ihr eigenes Interesse und ihre AGBs denken.

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