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Einige Schadensersatzansprüche verjähren zum neuen Jahr

Wer noch auf Schadensersatzansprüche aus Verstößen gegen die Aufklärungs- und Beratungspflichten hofft, muss schnell handeln, denn diese verjähren zum Ende des Jahres. Da es auch auf kapitalrechtliche Fälle eine kenntnisabhängige Verjährungsfrist gibt, könnten auch zum Jahresende 2012 viele 3-jährige Verstöße verjähren.


Schadensersatzansprüche verjähren zum neuen Jahr

Die Fristen machen keinen Unterschied zwischen den Geschädigten, die von ihrem Fiasko wissen und denen die davon keine Kenntnis genommen haben. Besonders davon betroffen sein könnten Petersen zufolge, Besitzer von Finanzprodukten wie  Schiffsbeteiligungen, Hybridanlagen, Game-, Immobilienfonds, MCP Sachwert-, Patent-, Medien- und Ökostromfonds und British Life Lebensversicherungen.

Denn in diesen Bereichen hätten Bankberater oftmals falsch beraten. Auch mangelhafte Beratungen waren in diesen Bereichen häufig der Fall, erklärt Petersen. Zudem führt er fort, dass Kunden im Falle negativer Entwicklungen oftmals mit Schreiben zur Ruhe gemahnt wurden. Tatsächlich dienen diese Schreiben allerdings vor Gericht dem Nachweis von Fahrlässigkeit. Petersen weist dabei vor allem auf Formulierungen wie „die Ertragsausschüttungen werden zugunsten der Tilgungsrate ausgesetzt“ oder „der Komplementär hat beschlossen, keine Ausschüttungen für das Geschäftsjahr vorzunehmen, da die Liquiditätssituation des Fonds dies nicht erlaubt“. Bei diesen, so Peters, könnte den Kunden Fahrlässigkeit unterstellt werden, womit ebenfalls die Schadensersatzansprüche verfallen. Denn allein aufgrund dieser Formulierungen müssten Anleger erkennen, dass sie falsch beraten wurden. (NS/BHB)


 
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