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EEG: Ökostrom-Umlage wackelt

Die Ökostrom-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges Element der geplanten Energiewende. Mit der Umlage soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Stromintensive Unternehmen sind von der Finanzierung der Umlage allerdings weitgehend ausgenommen. Dies hat bereits in der Vergangenheit zu Kritik geführt. Jetzt verstärkt die EU ihre Anstrengungen gegen die Ausnahmeregelung.


EEG

EEG-Umlage: Strompreistreiber

Die EEG-Umlage hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. In diesem Jahr wird mit einem Umlagevolumen von 19,9 Mrd. Euro gerechnet, das bedeutet 5,28 ct/kWh - fast 47 Prozent mehr als im Vorjahr. Die deutlichen Strompreis-Erhöhungen der jüngeren Zeit  sind im Wesentlichen auf die Umlage zurückzuführen - Tendenz steigend. Die Kosten werden im Wesentlichen von privaten Verbrauchern und weniger energieintensiven Unternehmen getragen. Betriebe mit hohem Stromverbrauch und Schienenbahnen konnten sich bislang von der Beteiligung größtenteils befreien. Während bei Bahnen vor allem ökologische Gründe für die Ausnahmeregelung angeführt wurden, diente bei stromintensiven Unternehmen die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit als Argument.

Verstoß gegen EU-Wettbewerbsregeln?

Auf EU-Ebene werden die Ausnahmeregelungen bereits seit Längerem kritisiert. In der Begünstigung energieintensiver Firmen wird eine Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht gesehen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Brüssel mit der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens gedroht. Nach eingehenden Prüfungen hat sich bei der EU-Kommission der Eindruck verstärkt, dass es sich bei der Befreiung um eine unzulässige staatliche Beihilfe handelt. Insider rechnen daher noch in dieser Woche mit der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens.

Immer mehr Unternehmen nutzen Ausnahmen

Die Brüsseler Initiative kommt zu einer Zeit, in der die Zahl der Unternehmen, die eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragt haben, einen neuen Höhepunkt erreicht. Circa 4.500 Firmen nehmen die Ausnahmeregelung in Anspruch - deutlich mehr als ursprünglich erwartet, darunter auch Unternehmen, bei denen ein energieintensiver Betrieb zunächst nicht vermutet würde. Bemühungen der deutschen Politik, den ausnahmeberechtigten Kreis einzuschränken, haben bisher nicht wesentlich weitergeführt.

Beihilfeverfahren: gravierende Folgen möglich

Wenn das Verfahren eröffnet wird, darf man mit Spannung auf das Ergebnis warten. Wenn auch die Ausnahmeregelung den Kern der Auseinandersetzung bildet, stehen darüber hinaus die EEG-Umlage und das EEG an sich auf dem Prüfstand. Je nach Ergebnis könnten die Auswirkungen gravierender sein als es zunächst scheint.


 
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