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Die Rolle der Insolvenzverwalter

Thomas Middelhoff, ehemaliger Chef des Karstadt Mutterkonzerns Arcandor, streitet sich schon seit Jahren mit dem Insolvenzverwalter des Konzerns. Im Jahr 2012 wurde er vom Landgericht Essen wegen Pflichtverletzungen als Vorstand verurteilt, jetzt schlägt er zurück.


Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter verklagten Arcandor Vorstände auf Millionenbeträge

Middelhoff und drei ehemalige Vorstände des Arcandor Konzerns sollen bei der Veräußerung eines Kaufhauskomplexes in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen haben. Zu diesem Entschluss kam das Landgericht Essen im April 2012. Sie hätten laut den Essener Richtern nicht verhindert, dass das Warenhaus an einen Immobilienfonds veräußert wurde. Der Insolvenzverwalter von Arcandor befürchtete, dass der Immobilienfonds eine unrealistisch hohe Miete für das Objekt verlangen könnte und klagte gegen den ehemaligen Vorstand.

Der Verwalter der Insolvenz legte umfangreiche Klage gegen Middelhoff sowie insgesamt zehn weitere ehemalige Vorstände ein. In der Klageschrift ging es um fünf Fälle von Immobilienveräußerungen mit nachteiligem Charakter. Der Verwalter klagte auf 175 Millionen Euro und bekam in nur einem der fünf Fälle von den Richtern recht. Auch bei der Höhe seiner Forderungen konnte er sich gegenüber dem Gericht nicht durchsetzen. Die Richter verurteilten Middelhoff zu lediglich 3.4 Millionen Euro Schadensersatz. Trotzdem wurde das Urteil von dem Insolvenzverwalter als juristischer Meilenstein bezeichnet. Die Anwälte des Hauptbeklagten wiesen die Anschuldigungen zurück und betonten, dass ihr Mandant stets Schaden von dem Konzern abgewendet habe. Middelhoff lies durch seine Anwälte umgehend Berufung einlegen und beantragte einen Mahnbescheid in Höhe von 120 Millionen Euro gegen die inzwischen zu Zweit amtierenden Insolvenzverwalter.

Middelhoff verklagt die Insolvenzverwalter wegen Imageschäden und enormer geschäftlicher Verluste

Der Manager begründete die Höhe des Mahnbescheids mit den enormen Nachteilen, die durch die Vorgehensweise und Verlautbarungen der Insolvenzverwalter entstanden seien. Die beiden Verwalter ließen durch einen Sprecher den Eingang des Mahnbescheids bestätigen, sie legten jedoch fristgerecht Widerspruch ein. Sie kommentierten den Mahnbescheid mit der Aussage, sie hätten immer ihren Pflichten entsprechend gehandelt. Angesichts dem vorausgegangenen Schadensersatzprozess sehen die Insolvenzverwalter der Klage wegen Rufmords sehr gelassen entgegen.

Middelhoff hatte gegen das oben erwähnte Urteil Berufung eingelegt, seine Rechtsbeistände bemühen sich um eine zeitnahe Entscheidung der nächsthöheren Instanz. Mit dieser kann allerdings in der nächsten Zeit nicht gerechnet werden, vielmehr erwarten die Juristen, wenn das Verfahren durch alle Instanzen geht, ein endgültiges Urteil erst in weiteren drei bis vier Jahren.

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