Die wichtigsten Aufgaben einer Depotbank
Der Begriff Depotbank lässt sich mit zwei Bedeutungen definieren - beide sind zutreffend.
- Sie fungiert bei privaten Anlegern als Wertpapierdepot verwaltendes Institut.
- Sie ist die Bank, bei der Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften aufbewahrt werden.
Der zweite Punkt ist an einige Auflagen durch die Investmentgesetzgebung (InvG) gebunden:
- Investmentgesellschaften müssen die Einlagen aller Anleger getrennt von ihrem Vermögen aufbewahren.
- Fonds sind nach juristischer Definition Wertpapier-Sondervermögen.
- Mit der Trennung sollen Investmentgesellschaften daran gehindert werden, Gelder beliebig anzulegen, ohne Eigentümer der Fonds-Anteile zu sein.
- Um missbräuchliche Zugriffe auf Kundenvermögen zu verhindern, müssen diese von einer unabhängigen Depotbank verwaltet werden.
Des Weiteren üben diese Institute eine gewisse Kontrollfunktion aus, sie könnten auch als verlängerter Arm der Finanzaufsicht bezeichnet werden:
- Die Depotbank überprüft die ordnungsgemäße Abrechnung von Anteilspreisen beim Verkauf oder Erwerb von Fondsanteilen.
- Sie kontrolliert die korrekte Abrechnung aller Wertpapierankäufe oder Veräußerungen innerhalb der Depots.
- Wird ein Fonds aufgelöst, übernimmt die Depotbank die Abwicklung des Sondervermögens.
Sondervermögen bei Depotbanken sind krisensicher
Die in Fonds angelegten Gelder der Kunden genießen als Sondervermögen besonderen Schutz, weder die Insolvenz der ausgebenden Gesellschaft noch die Zahlungsunfähigkeit der Depotbank würden diese Einlagen gefährden. Denn beide Parteien sind nicht die Eigentümer der Fondsanteile, sie verwalten sie lediglich. Das einzige Risiko für Anleger wäre die Insolvenz eines oder mehrerer in den Fonds vertretener Unternehmen. Ein Totalverlust wäre jedoch nur dann gegeben, wenn alle Firmen, die zu den aktiven Fonds gehören, gleichzeitig zahlungsunfähig würden.
Wertpapierdepots privater Kunden sind bei Depotbanken ebenfalls gut abgesichert
Viele Privatanleger nutzen als Depotbank eines der Direktinstitute wie beispielsweise:
- Cortal Consors
- DAB
- Comdirect
- 1822direkt
Bei diesen Instituten würde bei einer Insolvenz sowohl das Sondervermögen von Fondsgesellschaften als auch die Privatdepots nicht von der Zahlungsunfähigkeit betroffen sein. Der Gesetzgeber hat verfügt, dass die Wertpapieranlagen von Dritten immer aus der Insolvenzmasse herausgehalten werden müssen. Bei allen anderen Bankeinlagen sieht das Gesetz die Sicherung von 100.000 Euro für jeden Anleger vor.
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