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Deckelung der Provision bei LV und RV - ein löblicher Ansatz

In einem völlig überraschenden Vorstoß spricht sich nun plötzlich auch der GDV für ein Deckelung der Provision vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen aus.


Provision

Überraschend deshalb, weil eine solche Haltung ausgerechnet von der Interessensvertretung deutscher Versicherungen auf den ersten Blick schwer zu verstehen ist. Es gibt aber durchwegs handfeste Gründe für diese Haltung. 

Eine generelle Begrenzung der Provision kann wünschenswerte Effekte für alle haben

Gerade im Bereich der Lebensversicherung und der Rentenversicherung waren die enormen Provisionshöhen schon fast sprichwörtlich. Hier würde eine gesetzlich verordnete Deckelung, wie sie auch der GDV für sinnvoll hält, natürlich am stärksten wirken. Warum aber unterstützen gerade Versicherungsunternehmen eine solche Initiative zur Kürzung ihres wichtigsten Verkaufsinstruments? Die Antwort ist ganz einfach: weil es den Versicherungsunternehmen Kosten spart. In der angespannten Finanzlage der letzten Jahre, die Versicherungen nur sehr geringe Anlagegewinne auf dem Kapitalmarkt ermöglicht, ist Kostensenkung angesagt. Wenn die nun vom Gesetzgeber quasi verordnet wird, ist das gegenüber den eigenen Vermittlern wesentlich leichter zu rechtfertigen, als wenn das Versicherungsunternehmen selbst die Provision kürzen würde. 

Umgekehrt könnte aber auch für die Kunden ein signifikanter Vorteil entstehen: wenn für jedes Produkt die Provision aufgrund der Deckelung relativ gleich hoch liegt, wird dem Kunden nicht mehr routinemäßig das Produkt mit der höchsten Provision angeboten, sondern aller Voraussicht nach vermehrt die Produkte, die dem Kunden auch wirklich die meisten Vorteile bringen. 

Abschaffung der Provisionen zugunsten Honorarberatung als möglicher nächster Schritt

Insgesamt würde ein solches Gesetz auch den Übergang zur reinen Honorarberatung wesentlich erleichtern, da bereits auf dem Markt durch vergleichbar hohe Provision für jedes Produkt gute Voraussetzungen dazu geschaffen würden. In vielen Ländern Europas, etwa in Großbritannien, ist eine Vermittlung auf Provisionsbasis bereits generell verboten - auch in Deutschland könnte das Deckelungsgesetz der erste Schritt dazu sein, auch im Versicherungsbereich künftig nur noch Honorarberatung zuzulassen, wie das bei Anlagen bereits der Fall ist. Das würde sowohl den Kunden als auch den Versicherungsunternehmen deutliche Vorteile bringen - und am Ende auch den Vermittlern, die nicht mehr unter so hohem Umsatzdruck stehen würden.

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