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Beratungsprotokolle: Verbesserungsbedarf

Beratungsprotokolle sollten den Verbrauchern qualitativ hochwertige Beratungsgespräche bei Finanzdienstleistern sicherstellen. Doch verursacht die Dokumentationspflicht zeitraubende Bürokratie, ohne ihren Zweck zu erfüllen. Nach Ansicht von Politikern besteht bei der Beratungsaufzeichnung in der Praxis erheblicher Verbesserungsbedarf.


Beratungsprotokoll

Unbefriedigende Ergebnisse

Eine vom Justizministerium beauftragte Studie zeigt, dass Beratungsprotokolle bei Weitem noch nicht zu den Standardverfahren in der Finanzvermittlung gehören. Wenn die Beratungsgespräche nicht zu unterschriebenen Verträgen führen, gehen 75 Prozent der Verbraucher ohne Protokoll aus dem Meeting. 
Zur Erstellung der Studie wurden für eine unbekannte Anzahl von Testkunden insgesamt 119 Beratungsgespräche arrangiert.

Das Ergebnis ist wenig ermutigend, denn nur in 29 Gesprächen wurden Beratungsprotokolle angefertigt und ausgehändigt. Im Segment Versicherungen zeigt die Untersuchung, dass nur 15,1 der Kunden ein Protokoll erhielten. Im Bereich Geldanlagen liegt der Wert bei 39,1 Prozent, obwohl in diesem Sektor Beratungsprotokolle seitens der Gesetzgebung Pflicht sind. 

Wenig Wert legen Banken auf die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen. Zumindest bei Konversationen, die nicht zu besonders lukrativen Verträgen führen, lehnen viele Institute die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsdokumentationen als zu aufwendig und kostenintensiv ab. Sie stellen in letzter Zeit die Finanzberatung bei Durchschnittskunden zunehmend komplett ein. 

Herbe Kritik vom GDV 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert jedoch nicht die Beratungsprotokolle, sondern die Durchführung der Analyse. Nach einer ersten Durchsicht teilte der GDV mit, dass angesichts der wenigen begutachteten Tests keine verbindlichen Rückschlüsse auf die ganze Branche gezogen werden können. Die Beratungsprotokolle würden als gesetzliche Verpflichtung in der Versicherungswirtschaft konsequent eingesetzt. Die Studie des Justizministeriums lasse keine Vermutung des Gegenteils zu, so der GDV.

Der Gesamtverband verweist dazu auf die seit Sommer 2013 veröffentlichte Verhaltensverordnung für den Versicherungsvertrieb. Daraus geht hervor, dass alle Beratungsgespräche der Aufzeichnungspflicht unterliegen und dass die Kunden bei Vertragsabschlüssen entsprechende Protokolle erhalten müssen. Der Kodex wird von Wirtschaftsprüfern auf seine Umsetzung überprüft, dem Verband zufolge sind 85 Prozent der Versicherungsbranche bereits beigetreten.

 

 

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