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Beitragsbemessungsgrenze: ab 2014 neue Beträge

Ab dem nächsten Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung steigen. Ein entsprechender Beschluss der noch amtierenden alten Bundesregierung gilt praktisch als sicher, der Bundesrat hat einer entsprechenden Beschlussvorlage bereits zugestimmt.


Beitragsbemessungsgrenze

Damit wird der durchschnittlichen Einkommensentwicklung in Deutschland Rechnung getragen. Für besserverdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber bedeutet dies eine Höherbelastung bei den Sozialabgaben. 

Bedeutung von Beitragsbemessungsgrenzen 

Einem Zeitungbericht der Süddeutschen Zeitung zufolge sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für das kommende Jahr deutlich angehoben werden. Bis zum Betrag der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze müssen Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber einkommensabhängige Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Bei darüber hinausgehendem Verdienst wird kein zusätzlicher Beitrag mehr erhoben. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, bedeutet dies automatisch eine Mehrbelastung. Denn Beiträge werden dann zusätzlich auch für den Differenzbetrag zur alten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 

Die geplanten Anhebungen im Überblick

Nach Angaben der Zeitung soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5950 Euro (Westdeutschland) bzw. 5000 Euro (Ostdeutschland) steigen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine andere Beitragsbemessungsgrenze. Hier ist eine Anhebung des deutschlandweit einheitlichen Satzes von 3937,50 Euro auf 4050 Euro vorgesehen. Alle Arbeitnehmer, die mehr als 3.937,50 Euro verdienen, müssen sich daher auf höhere Beiträge einstellen. Die Anhebung erfolgt aufgrund einer festgelegten Rechenformel, die sich an der Einkommensentwicklung orientiert. 

Auswirkungen von persönlicher Situation abhängig

Derzeit beträgt der Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der Arbeitslosenversicherung drei Prozent. Bei der Krankenversicherung liegt der Satz bei 15,5 Prozent. Welche Auswirkungen die geplante Anhebung auf betroffene Arbeitnehmer im Einzelnen hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Einkommenshöhe spielen auch der Wohnort und die familiäre Situation eine Rolle. 

Fallbezogene Beispielrechnungen 

Hier einige Beispiele: Ein kinderloser Single mit einem Monatseinkommen von 4.000 Euro muss mit einer  Mehrbelastung in Höhe knapp  45 Euro/Jahr rechnen. Bei 5.500 Euro Einkommen steigen die Zusatzbeiträge auf 73 Euro im Westen und 175 Euro im Osten. Bei Ehepaaren mit zwei Kindern kann sich die Belastung um maximal 224 Euro (Westen) bzw. 224 Euro (Osten) erhöhen. Ohne Kinder fällt die Erhöhung noch stärker aus. Sie kann bis zu 251 Euro (Westen) bzw. 196 Euro (Osten) betragen.

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