Risikoeinstufung in der Anlageberatung
Rechtsgrundlage für die Risikoklassen bildet das Wertpapierhandelsgesetz. Es verpflichtet Wertpapierdienstleister zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung. Neben der Dokumentation der Beratungsgespräche gehören dazu unter anderem auch die Erfassung der Anlageziele, -kenntnisse und -erfahrungen privater Investoren sowie die Einstufungvon Anlagehorizont und Berücksichtigng des Risikoprofils.
Risikoklassen im Überblick
Sie erfolgt in der Regel auf der Basis von fünf Risikoklassen, wobei die Risikobereitschaft mit höheren Einstufungen zunimmt. Hier ist eine Übersicht:
- Risikoklasse 1 (sicherheitsorientiert): umfasst Bankeinlagen wie Tages- und Festgelder, Spareinlagen und Sparbriefe, Bausparverträge, Pfandbriefe und EU-Geldmarktfonds.
- Risikoklasse 2 (konservativ): hierunter fallen festverzinsliche Wertpapiere guter Bonität, europäische Rentenfonds und geldmarktnahe Fonds.
- Risikoklasse 3 (ertragsorientiert mit begrenztem Risiko): hier finden sich Aktien und Aktienfonds aus europäischen Standardwerten, internationale Aktien-, Renten- und Mischfonds.
- Risikoklasse 4 (spekulativ mit größerem Risiko): betrifft Anleihen mittlerer Bonität, Aktien und Aktienfonds aus europäischen Nebenwerten und außereuropäischen Standardwerten sowie Zertifikate.
- Risikoklasse 5 (hochriskant und -spekulativ): umfasst spekulative Anleihen (Junk Bonds), Derivate wie Optionen, Optionsscheine und Futures sowie Aktien- und Rentenwerte aus den Emerging Markets.
Teilweise gibt es aber auch 6 oder 7 Risikoklassen.
Je höher die Klasse, desto größer das Risiko
Je höher die Risikoklassifizierung einer Anlage ist, umso eher müssen Anleger im Extremfall mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Sie sollten also prinzipiell in der Lage sein, entsprechende Vermögensverluste zu verkraften. Höheren Risiken stehen dabei allerdings auch besondere Renditechancen gegenüber. Und noch ein Zusammenhang gilt: Bei Anlagen in höheren Risikoklassen sind in der Regel mehr Erfahrungen und besseres Finanzwissen erforderlich als bei niedrigen Klassifizierungen.
Kein umfassender Schutz vor falscher Anlageberatung
Die Einstufung in die Risikoklassen macht sicher Sinn. Sie leistet wichtige Unterstützung dabei, dass Anleger ein ihren Wünschen, Kenntnissen und Möglichkeiten entsprechendes Investment finden. In der Praxis schützt das leider vor Fehlberatung nicht. Es gibt immer wieder Fälle, in denen bei der Beratung die Risikoeinstellung von Anlegern ignoriert wird und falsche Produkte empfohlen werden. Nicht selten spielt dabei eine starke Vertriebsorientierung der Anlageberatung eine wichtige Rolle
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