Viele Bausparvertrag-Besitzer reduzieren ihre Einzahlungen
Der Sinn der Sache ist, die Sparer möchten ihren Bausparvertrag so lange wie möglich in der Ansparphase belassen, um so von den zwar niedrigen, aber immer noch lukrativeren Zinsen zu profitieren. Sie liegen gerade bei älteren Verträgen deutlich über dem derzeitigen Niedrigzins-Niveau. Die mehrjährige Phase des Ansparens wird durch die Reduzierung der Einzahlung ausgedehnt und beschert dem Bausparvertrag-Inhaber ein paar Euro Zinsen mehr.
Die Bausparkassen wiederum sind auch Opfer des historisch niedrigen Zinsniveaus und können die vergleichsweise hohen Zinsen der Altverträge immer schwerer erwirtschaften. Daher zeigen sie sich den Altkunden gegenüber von keiner netten Seite und versuchen, diesen die Verträge zu kündigen. Sie berufen sich dabei auf ihre AGBs, nach denen sie einen Bausparvertrag dann kündigen können, wenn dessen vertraglich vereinbarte Ansparsumme erreicht ist. Um die Ansparphase so früh wie möglich zu beenden, addieren die Anbieter vereinbarte Bonuszahlungen schon vor deren Fälligkeit zu dem Sparguthaben und erzürnen damit die Verbraucherschützer.
Gezieltes Reduzieren der Einzahlungen in Bausparverträge sollte zulässig sein
Die Experten der Verbraucherschutzverbände bezweifeln die generelle Unzulässigkeit der Einzahlungsreduzierungen. Darüber hinaus stellen sie infrage, ob die Bausparvertrag-Anbieter sich durch die vorzeitige Zuteilung der Bonussummen aus dem Vertrag winden können. Vielmehr berufen sich die Verbraucherschützer auf die Tatsache, dass die Einzahlungen in den Bausparvertrag keiner Verpflichtung unterliegen und im Kundenermessen gehandhabt werden können. Wenn ein Sparer in den etwas besseren Zinsen seines Vertrags einen Vorteil sieht, kann er diesen so lange wie möglich zu seinem Vorteil aufrechterhalten, meinen die Experten.
Doch die Bausparkassen lassen sich nicht beirren und fordern manche Kunden mit dem Verweis auf sofortige Kündigung zur schnellen Nachzahlung der rückständigen Beträge auf. Es wird vielleicht manchen Menschen noch in Erinnerung sein, das Bausparkassen den Verkaufsschlager Bausparvertrag auch damit schmackhaft machten, das die angesparten Gelder auch für andere Dinge und nicht nur zwingend für ein Eigenheim verwendet werden können. Also ist er auch als Geldanlage nutzbar, auch wenn die Anbieter durch das Niedrigzinsniveau einmal nicht auf der Gewinnerseite stehen.