Die Beraterdatenbank der BaFin.
Seit dem ersten November verfügt die oberste Finanzaufsicht über eine Kartei mehr, in ihr sind alle in der Bankberatung tätigen Vertriebs- und Anlageberater mit ihren persönlichen Daten gelistet. Die Registrierung ist Pflicht und wird von Befähigungsnachweisen der beschäftigenden Institute begleitet. Das heißt, jede Bank muss der BaFin die Qualifikation ihrer Bankberater nachweisen. Doch werden in dem Register auch Beschwerden festgehalten, zu denen sich Bankkunden anlässlich einer Bankberatung veranlasst sahen.
Damit kann die BaFin einfach negativ aufgefallene Berater ausfindig machen, selbst wenn der Kunde seine Beschwerde zurücknehmen sollte, bleibt der Eintrag erhalten. Wer sich die Zahlen aus dem ersten Jahr genauer ansieht, dem fällt auf, dass jeder zwanzigste Berater innerhalb der letzten zwölf Monate ein Beratungsproblem mit einem Kunden hatte. Die Mitarbeiter der BaFin besuchten 150 Institute und sprachen mit 200 Mitarbeitern, bei denen sich die Kundenbeschwerden anlässlich der Bankberatung häuften. Es blieb bei Gesprächen, obwohl der BaFin auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Finanzaufsicht kann Buß- oder Verwarnungsgelder verhängen und bei Bedarf auch ein zweijähriges Berufsverbot aussprechen. Bei der BaFin wird in dem neuen Register keine Sündenkartei gesehen, sondern ein sinnvolles Instrument zur Erfüllung dieses umfangreichen Auftrags.
Für die Verbraucherschützer ist das neue Register nur Makulatur.
Der Kernkritikpunkt ist die mangelnde Transparenz, das Register sollte öffentlich gemacht werden, um den Druck auf die Banken zu erhöhen. Vollkommen unklar sei, wie die Institute verfahren, wenn es zu Beschwerden anlässlich der Bankberatung gekommen ist. Des Weiteren sei für den Kunden nicht sicher, dass seine Beschwerde auch wirklich bei der Bafin landet.
Die Banken sehen das freilich ganz anders, nach ihrer Ansicht trägt das Register zur Verunsicherung der Mitarbeiter bei. Sie sehen in dem Register falsch interpretierten Verbraucherschutz, der eher schädlich als von Nutzen sei. In der Praxis haben die Banken die Bankberatung erheblich eingeschränkt, offensichtlich sind sie an der Beratung von Kleinanlegern gar nicht mehr interessiert. In der Tat findet gerade bei zwei Prozent aller Aktienkäufe überhaupt noch eine Bankberatung statt.