BaFin erfasst systematisch Beschwerden zur Bankberatung
Ansätze zur Verbesserung der Anlageberatung gibt es schon länger: seit Anfang 2010 müssen Beratungsgespräche im Wertpapierbereich nach bestimmten Vorgaben durch Bankberater protokolliert werden. Damit erhalten die Kunden bei Auseinandersetzungen einen Nachweis für die Geltendmachung von Ansprüchen. 2011 trat das Anlegerschutzgesetz in Kraft. Es brachte u.a. die Einführung eines Beraterregisters, in dessen Rahmen auch Beschwerden systematisch erfasst werden. Seit 2012 müssen Bankberater Kundenbeschwerden bei der Anlageberatung laufend an die BaFin als der zuständigen Bankenaufsicht melden.
Erste Ergebnisse der BaFin-Erfassung vorgestellt
In den ersten Monaten der Beschwerdeerfassung durch die BaFin von November 2012 bis Juni 2013 gab es insgesamt 7.443 Anzeigen. Fast die Hälfte davon entfiel auf Bankberater privater Geschäftsbanken, etwas weniger als ein Drittel auf Sparkassen und etwa ein Fünftel auf Genossenschaftsbanken. Diese Anteile spiegeln nicht etwa unterschiedliche Beratungsqualitäten der einzelnen Institutsgruppen wieder, sondern sind vor allem durch unterschiedliche Marktanteile im Anlage- und Wertpapiergeschäft bedingt. Nur in wenigen Fällen führten die Beschwerden zu Bußgeldbescheiden wegen Falschberatung. Insgesamt nur sechsmal wurde ein Bußgeld verhängt.
Kontroverse Diskussion
Die Ergebnisse der BaFin-Beschwerdesammlung werden kontrovers beurteilt. Die Kreditwirtschaft sieht darin einen Nachweis für eine bessere Beratungsqualität und hält die Zahl der Anzeigen für insgesamt niedrig. Von Verbraucherschützern und politischer Seite wird die Beschwerdezahl dagegen als Indiz für noch bestehenden Verbesserungsbedarf bei der Bankberatung gesehen.
Mängel in der Bankberatung
Die Kritik bezieht sich insbesondere auf folgende Punkte: Die von den Banken geboten Produktinformationen seien immer noch intransparent und unverständlich. Vielfach wird kritisiert, dass die Beratungsprotokollierung nach wie vor keine Garantie für bessere Beratungsqualität biete. Da der Bankberater das Protokoll selbst anfertige, blieben ihm erhebliche Steuerungsmöglichkeiten beim Inhalt. Die Protokollierung verhindere außerdem nicht, dass in der Beratung weiterhin Vertriebsvorgaben, die Bindung an bestimmte Produkte sowie die Provisionsorientierung eine erhebliche Rolle spielen. Diese Faktoren führten häufig zu Beratungsergebnissen, die sich nicht am Kundenbedarf orientieren.