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Arbeitslose oftmals zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.

In den seltensten Fällen reicht das Arbeitslosengeld für den Lebensunterhalt. Wie die Agentur für Arbeit bekannt gab, sind gut 10 Prozent der Personen, die kurzfristig ohne Beschäftigung sind, auf Hatz IV angewiesen, so berichtete die „Saarbrücker Zeitung“. Im Vergleich zum Jahr 2011 ein deutlicher Anstieg.


Arbeitslose oftmals zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.

83.118 Menschen bezogen im Oktober 2012 zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld Hartz IV. 2011 lag die Anzahl noch bei 73.178 und ist somit um 14 Prozent gestiegen. Dies berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ mit Berufung auf die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Für Sabine Zimmermann, Arbeitsmarkt-Expertin der Linken, spiegelt sich in dieser Entwicklung das Wachstum in der Teilzeitbeschäftigung und dem Niedriglohnsektor wider. Für die Arbeitnehmer ist das Arbeitslosengeld, für das in vielen Fällen über Jahre einbezahlt wurde, keine Absicherung mehr, im Bedarfsfall den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Für den Lebensunterhalt sollte das Arbeitslosengeld I eigentlich ausreichen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II, das auch noch als Hartz IV bezeichnet wird, zahlen die Angestellten für das Arbeitslosengeld I in die Arbeitslosenversicherung in. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat jeder, der mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hat. Maximal ein Jahr Arbeitslosengeld I können diejenigen beziehen, die mindestens 24 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis waren. Ist der betreffende Arbeitnehmer älter als 50 Jahre, kann das Arbeitslosengeld I unter Umständen auch länger gezahlt werden.

Nach den Berechnungen der Linken muss ein Single ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.600 Euro haben, um im Bedarfsfall einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe der steuerfinanzierten Grundsicherung zu erhalten. Das sind durchschnittlich 668 Euro so die BA. Wer ein niedrigeres Einkommen hat, wird im Bedarfsfall auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sein. (DR/BHB)


 
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