Die Regierung erklärte, dass es sich bei dieser Anhebung um einen „notwendigen Inflationsausgleich“ handle. Die Opposition ist davon gar nicht begeistert.
Seit der Einführung der geringfügigen Beschäftigung wurde die Grenze erstmals seit dem Jahr 2003 angehoben. Von den sogenannten 400-Euro-Jobs erhoffte sich die Politik, dass die Schwarzarbeit abnimmt und Arbeitslose leichter wieder ins Berufsleben finden. Derzeit gibt es circa 7 Millionen Mini-Jobber.
Mit der Erhöhung der Grenze wird aber auch eine weitere Neuerung geschaffen, denn wer nun einen Minijob antritt, wird standardmäßig rentenversicherungspflichtig. Wer nicht in die Rentenversicherung zahlen möchte, muss sich davon nun befreien lassen.
Karl Schiewerling, Sprecher der Unionsfraktion, erklärte, dass dies dazu diene, dass sich auch Mini-Jobber dieser Absicherung bewusst werden. Allerdings rechnet man in Regierungskreise bereits damit, dass rund 90 Prozent der Mini-Jobber diese Abgabe nicht bezahlen werden wollen.
Bestehende Minijobs werden vorerst weiterhin rentenversicherungsfrei bleiben.
Die Opposition übt kräftig Kritik an dem neuen Gesetz und sieht es als gegeben an, dass sich dadurch der Niedriglohnsektor weiter durchsetze. Anette Kramme von der SPD-Fraktion erklärt, stattdessen werde es „für Arbeitgeber nur leichter, normale Jobs in - etwas größere - Minijobs zu zerlegen“. (NS/BHB)