Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung
Wohl kaum eine Kfz Versicherung kommt ohne Selbstbeteiligung aus. Sie ist gewissermaßen Usus für die Police im Schrank. Und in der Tat lässt sich der Beitrag dadurch spürbar senken. Allein die Höhe dessen, was Sie selbst zahlen, sollten Sie genauer betrachten. Setzen Sie die Selbstbeteiligung zu niedrig an, verlieren Sie womöglich bares Geld. Wer nur 150 bis 300 Euro selbst zahlt, spart oft weniger als all jene, die sich für 300 und bis 500 Euro Selbstbeteiligung entscheiden. Je länger Sie schadenfrei sind, desto rentabler wird die der Selbstbehalt für Sie.
Selbstbehalt bei der Krankenversicherung
Ungleich höher als die Prämien der Kfz-Versicherung sind die der privaten Krankenversicherung (PKV). Hier sind von Beitragserhöhungen sowohl Bestands- als auch Neukunden betroffen. Wenn Sie sich privat versichern wollen oder es bereits sind, lassen sich durch die Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge um einen komfortablen Anteil reduzieren. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn gerade in der Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung nicht für jeden sinnvoll. Insbesondere für jüngere und gesunde Freiberufler oder Selbständige kann es ratsam sein, zwischen 300 und 800 Euro Selbstbehalt zu vereinbaren. Wer dagegen krank oder sogar chronisch krank ist, hat ständig wiederkehrende hohe Kosten, die die Einsparungen beim Beitrag schnell überholen.
Selbstbeteiligung bei Angestellten
Auch Angestellte sollten sich gut überlegen, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Schließlich zahlt, wenn Sie angestellt sind, Ihr Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrages für die Krankenversicherung. Für den Selbstbehalt gilt das jedoch nicht, den tragen Sie ganz alleine. Daher macht das genaue Durchrechnen und Abwägen also Sinn.
Fazit: Unabhängige Beratung
Eine Selbstbeteiligung ist in einer Vielzahl von Fällen sinnvoll und beitragsmindernd. Wie hoch diese am besten sein sollte und was bei der Risikostruktur insbesondere bei der Krankenversicherung (PKV) zu bedenken ist, sollte jedoch einer genauen Prüfung unterzogen werden. Sie müssen immer bedenken, dass Sie mit der Selbstbeteiligung in voller Höhe die Leistung erbringen, also sollten Sie realistisch einschätzen, wie viel Selbstbehalt Sie sich leisten können. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, selbst dann die Schadensregulierung zu übernehmen, wenn die Selbstbeteiligung überschritten wird. So bleibt die Prämie stabil und der Versicherer kündigt nicht. Holen Sie sich am besten den Rat von einem Berater, der unabhängiger Finanzexperte ist, beispielsweise den von einem Vermögensberater auf Honorarbasis.